Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin zur Überprüfung vor, die dieser am 22.8.2019 im Auftrag der Como Sonderposten GmbH ausgesprochen hat.

 

Fehlende Herstellerangabe führt zu Abmahnung

Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass seine Mandantin – wie der Abgemahnte auch – ein Versandhandelsunternehmen betreibe und u.a. einen Onlineshop unterhalte. Zu dem Sortiment der Como Sonderposten GmbH würden insbesondere Luftballons und LED-Luftballons gehören. Damit stehe seine Mandantin mit dem Empfänger des Abmahnschreibens in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Ein Testkauf des Geschäftsführers der Abmahnerin habe ergeben, dass die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte nicht verkehrsfähig seien. Die Luftballons seien nicht ausreichend nach § 6 Abs. 1 ProdSG gekennzeichnet. Es fehle nämlich jeglicher Hinweis von Name und Kontaktanschrift des Herstellers, ggf. des Bevollmächtigten oder Einführers, der auf der Verpackung der Luftballons zwingend anzugeben ist. Damit liege ein Verstoß gegen § 6 Abs. 5 S. 2 ProdSG vor, wobei der Abgemahnte – selbst als Händler – eine zwingende Sorgfaltspflicht treffe, dass die entsprechenden Angaben vorliegen.

 

Weiter schreibt Rechtsanwalt Gereon Sandhage, dass ein nicht ausreichend gekennzeichnetes Verbraucherprodukt unsicher sei und deshalb nach § 3 Abs. 2 ProdSG nicht verkehrsfähig sei. Damit dürfe dieses Produkt weder vertrieben noch angeboten werden.

 

Namens und in Vollmacht der Como Sonderposten GmbH werde dem Abgemahnten daher Gelegenheit gegeben, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Er werde aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und zukünftig den Vertrieb von Luftballons ohne ausreichende Kennzeichnung zu unterlassen. Daneben habe er gegenüber der Abmahnerin eine strafbewerte Unterlassungserklärung bis zum 30.8.2019 abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG habe er auch die Kosten der Inanspruchnahme des Bevollmächtigten zu erstatten. Die Kosten werden mit 1.590,91 EUR nach einem Gegenstandswert von 40.000 EUR geltend gemacht und seien bis zum 4.9.2019 zahlbar.

Abmahnung Como Sonderposten GmbH

wegen unzulässigem Vertrieb von nichtgekennzeichneten Luftballons

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 08/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.