Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Coyote Ugly. Mir liegt ein 4-seitiges Abmahnschreiben der CU Entertainment & Gastro GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schön, aus Mayen vom 12.12.2014. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte aus Berlin ausgegsprochen. Dem Abgemahnten wird vorgehalten, innerhalb seines Internetauftritts mit der Bezeichnung „Coyote Ugly“ zu werben.

 

Warum die Abmahnung der CU Entertainment & Gastro GmbH?

 

Laut den Ausführungen in der Abmahnung besteht zwischen der CU Entertainment & Gastro GmbH und der amerikanischen Firma Ugly Inc. ein Kooperationsvertrag. Die Ugly Inc. sei u.a. Inhaberin der deutschen Marke „COYOTE UGLY“. Aufgrund der unberechtigten Nutzung der Wortmarke „Coyote Ugly“ bestehe die CU Entertainment & Gastro GmbH auf ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis zum 19.12.2014 abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung ist als Anlage beigefügt. In dieser beigelegten Erklärung soll sich der Abgemahnte weiterhin dazu verpflichten, den entstanden und künftig noch entstehenden Schaden durch Zahlung zu ersetzten sowie die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 70.000,00 € zu erstatten.

 

Ein Streitwert von 70.000 EUR erscheint zunächst äußerst hoch angesetzt zu sein. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Auch einen Mindestlizenzausfallschaden von 2.000 EUR ohne jegliche Nachweise der Gegenseite sollte nicht einfach akzeptiert und bezahlt werden.

 

Wer bearbeitet die CU Entertainment & Gastro GmbH Abmahnung?

 

Sachbearbeiterin dieser Abmahnung ist Frau Rechtsanwältin Ilke Barz. Die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte haben sowohl eine Anschrift in Berlin und auch Köln. In Berlin sind folgende Rechtsanwälte aufzufinden: Rechtsanwältin Dr. Angelika Strittmatter, Rechtsanwalt Pascal Tavanti, Rechtsanwältin Bettina Redeker, Rechtsanwalt Dr. Bernd Nauen und Rechtsanwältin Ilke Barz. In der Zweigstelle Köln: Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Scheuermann, Rechtsanwalt Burkhard Westerhoff, Rechtsanwalt Heiko Klatt, Rechtsanwalt Peer Bießmann, Rechtsanwalt Oliver Poche sowie Rechtsanwalt Sebastian Möllmann.  Im Internet findet man die Kollegen unter www.sws.law.com.

 

Ist die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter eine Abmahnkanzlei?

 

Als Abmahnkanzlei würde ich die Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte gewiss nicht bezeichnen. Dafür fallen diese zu wenig in Sachen Abmahnungen auf. Bisher sind mir keine weiteren Auftraggeber bekannt, für die die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte noch Abmahnungen ausspricht. Lediglich mit der CU Entertainment & Gastro GmbH hatte ich schon diverse Male zu tun.

Abmahner: CU Entertainment & Gastro GmbH

Vertreter des Abmahners: Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.