Gegenstand der Abmahnung

Weitere Abmahnung mit dem Betreff „Markenrechtsverletzung CROSSFIT“ vom 2.1.2020 bekannt. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist die CrossFit Inc. aus den USA, die sich durch die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP, Maximiliansplatz 22, 80333 München vertreten lässt. Ich kenne den Abmahner bereits.

 

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der CrossFit Inc.:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

  • 2.1.2020, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 9.1.2020, Kosten nach Gegenstandswert 250.000 EUR (4.045,41 EUR inkl. MwSt)
  • 15.3.2019, Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 3.593,20 € (Gegenstandswert von 200.000 € )

Warum ist der Gegenstandswert unterschiedlich?

Das fragen mich Betroffene jedes Mal. Es fällt natürlich direkt auf, dass einmal ein Streitwert von 200.000 EUR und einmal 250.000 EUR angesetzt worden sind. Feste Streitwerte gibt es nicht. Üblicherweise orientiert man siich an der ständigen Rechtsprechung. Los geht es im Markenrecht üblicherweise bei Gegenstandswerten von 50.000 EUR aufwärts. Die Bekanntheit der Marke spielt beim Gegenstandswert auch immer eine Rolle. Da es aber keine festen Vorgaben gibt, hat man auch immer eine Art „Verhandlungsspielraum“.

 

Abmahnung vom 15.3.2019

Eine markenrechtliche Abmahnung haben die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP, Maximiliansplatz 22, 80333 München im Auftrag der CrossFit Inc. aus den USA am 15.3.2019 ausgesprochen. Hintergrund sei eine Markenrechtsverletzung an der Marke „CROSSFIT“. Unterschrieben ist das Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Richard Dissmann und Rechtsanwältin Mirella Lotz.

 

Diese teilen mit, dass die Kanzlei Bird & Bird LLP von ihrer Auftraggeberin gebeten wurden, den Abgemahnten in Bezug auf eine Markenverletzung anzuschreiben.

 

Hintergrund zur Firma CrossFit Inc.

In dem mir vorliegenden Schreiben heißt es, dass der Empfänger des Abmahnschreibens vielleicht wisse, dass die Abmahnerin eines der weltweit führenden Unternehmen welches Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness anbieten würde. CROSSFIT® sei ein markenrechtlich geschütztes Fitness-Programm, das sowohl als eine Philosophie der körperlichen Ertüchtigung konzipiert sei, als auch als ein kompetitiver Fitness-Sport. Es werde von Mitgliedern von weltweit aktuell über 13.000 Fitnessstudios ausgeübt. In Deutschland gebe es aktuell über 200 lizenzierte Trainingseinrichtungen, die CROSSFIT® Kurse anbieten würden. Die Firma CrossFit Inc. habe den Namen CrossFit® und die Marke CROSSFIT® über viele Jahre für Produkte und Dienstleistungen rund um Gesundheit und Fitness, Ernährung, Sport und Training benutzt.

 

Die Abmahnerin sei Inhaberin verschiedener eingetragener Marken, die das Zeichen CROSSFIT® schützen würden. Diese Marken würden ihr das ausschließliche Recht geben, die genannten Produkte und Dienstleistungen unter dieser Marke anzubieten oder zu vertreiben.

 

Sie habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte die Bezeichnung „CrossFit“ auf seiner Webseite als Beschreibung für die von diesem angebotenen Knee Sleeves nutze.

 

Er sei nicht berechtigt, seine Produkte mit der Bezeichnung „CrossFit“ zu kennzeichnen. Der Verkehr wird anhand dieser Beschreibung davon ausgehen, dass das Produkt aus dem Hause ihrer Mandantin stamme, so die Bird & Bird Rechtsanwälte weiter. Dies sei nicht der Fall. Es bestünde Verwechslungsgefahr.

 

Die Abmahnerin habe einen Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung. Bis zum 22.3.2019 habe er einen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Gemäß der vorbereiteten Erklärung habe er Auskunft zu erteilen über den Umfang der Verletzungshandlung, jedweden Schaden zu ersetzen, der aufgrund der Handlungen entstanden seien oder noch entstehen werden und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 3.593,20 € nach einem Gegenstandswert von 200.000 € zu ersetzen.

Abmahnung CrossFit Inc.

wegen Markenrechtsverletzung „CrossFit“

vertreten durch Bird & Bird Rechtsanwälte

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.