Gegenstand der Abmahnung

Am 6.2.2017 haben die Rechtsanwälte Heumann, Hermann-Fein-Straße 9, 70599 Stuttgart im Auftrag der Daimler AG eine Abmahnung wegen Verletzung von Markenrechten ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Heiko Vogler.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft als eines der größten Automobilunternehmen bekannt sei. Die Daimler AG habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in erheblicher Zahl nicht-originale Radnabendeckel einführen würde. Bilder hiervon sind in der Abmahnung abgebildet.

 

Markenrechtsverletzung Marken „Mercedes Benz“, „AMG“ und „Affalterbach AMG“ als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Vogler teilt mit, dass der Kanzlei Heumann diesbezüglich Informationen über Maßnahmen der Zollbehörden nach der Grenzbeschlagnahmeverordnung (EU) 608/2013 vorliegen würden.

 

Der Abgemahnte sei vom Zoll als Einführer und Empfänger der genannten Produkte benannt. Diese Produkte würden nicht von der Daimler AG stammen und seien auch nicht von dieser autorisiert. Mit dem Import der vorgenannten Waren mache er in unberechtigter Weise von den weltbekannten und durch umfangreiche Markenregistrierungen geschützten Kennzeichen ihrer Mandantin Gebrauch.

 

Es werde exemplarisch auf die Unionsmarkenregistrierungen zu Registernummern 000140335, 006452254 und 000140400 („Dreizackstern im Ring“), sowie zu Registernummer 000139865 („Mercedes-Benz“). Außerdem seien die eingetragenen Marken 001653278 („AMG“) und 002738953 („Affalterbach AMG“) betroffen. Diese Marken seien der Daimler AG zu ausschließlichen Verwendung zugewiesen, weshalb die unautorisierte Verwendung eine Markenverletzung im Sinne von Art. 9 Abs. 2, 3 UMV und § 14 Abs. 1, 2 MarkenG darstelle.

 

Der Abgemahnte sei daher der Abmahnerin zur unverzüglichen Abstellung der schutzrechtsverletzenden Handlungen verpflichtet. Ebenso sei er verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über die dargestellten Verletzungshandlungen, so die Rechtsanwälte Heumann weiter.

 

Bis zum 17.2.2017 solle der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Schließlich sei er zur Erstattung der durch die Einschaltung der Bevollmächtigten der Abmahnerin entstandenen Kosten verpflichtet, die nach einem Gegenstandswert von 200.000 EUR berechnet werden würden und sich auf 2.636,90 EUR summieren.

Abmahnung Daimler AG

wegen Markenrechtsverletzung Marken „Mercedes Benz“, „AMG“ und „Affalterbach AMG“

vertreten durch Rechtsanwälte Heumann

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.