Gegenstand der Abmahnung

Vorgelegt wurde mir eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Paul Frank, Bremer Straße 76, 10551 Berlin im Auftrag von Herrn Daniel Hüsch am 29.01.2016 ausgesprochen hat.

 

Laut Aussage von dem Bevollmächtigten sei Gegenstand seines Schreibens eine Urheberrechtsverletzung auf dem Verkaufsportal eBay-Kleinanzeigen durch den Empfänger der Abmahnung. Dieser würde dort in einer seiner Anzeigen einen Champagner-Kühler der Marke Moët & Chandon Ice Impérial zum Preis von 40,00 € zum Verkauf anbieten. Dabei würde er ein Produktfoto, das von Herrn Daniel Hüsch angefertigt worden sei, verwenden.

 

Abmahnung von Daniel Hüsch durch Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Frank informiert, dass sein Mandant regelmäßig hochwertige Produktfotografien anfertigen würde, die er selbst oder legitimierte Dritte zum Verkauf der Produkte nutzen könnten. Sein Mandant würde mit seiner Tätigkeit erhebliche Lizenzeinnahmen erzielen, die durch Rechtsverletzungen gestört werden würden, da die Geschäftspartner von dem Abmahner wünschen würden, hochwertige Fotografien exklusiv nutzen zu können, um sich von den Massen anderer Angebote abzuheben.

 

Der Abgemahnte würde eine solche Produktfotografie verwenden, um im Rahmen seiner gewerblichen Verkaufstätigkeit für sein Warenangebot zu werben. Ferner würde es der Abgemahnte unterlassen, den Abmahner als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Vermutlich habe er sich auch nicht bemüht, zu erfahren, wer der Urheber der Produktfotografie sei. Schließlich würde sich der Abgemahnte selbst die Urheberschaft an dem Lichtbild anmaßen, indem er ein Zeichen verwende, das er auch auf anderen Bildern angebracht habe und das Lichtbild mit dieser Urhebernennung benutzen würde, so Rechtsanwalt Paul Frank weiter.

 

Dann heißt es in der Abmahnung, dass die Verwendung des Lichtbildes ohne Zustimmung von Herrn Daniel Hüsch eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Die Nutzung des Lichtbildes stelle eine unzulässige Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG und zugleich unberechtigtes öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG dar. Über ein entsprechendes Nutzungsrecht würde der Abgemahnte nicht verfügen. Daher würden dem Abmahner dringende Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zustehen.

 

Ferner verletze er die Rechte seiner Mandantschaft aus § 13 UrhG, indem er die Benennung des Abmahners als Urheber unterlassen würde. Der Anspruch des Urhebers auf Namensnennung folge aus seinem Persönlichkeitsrecht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Der Anspruch sei deshalb in allen Fällen gegeben, in denen das Werk – sei es in bearbeiteter und unbearbeiteter Form – an die Öffentlichkeit herangeführt werden würde.

 

Der Abgemahnte werde daher namens und in Auftrag des Abmahners aufgefordert, das streitgegenständliche Lichtbild unverzüglich zu löschen und zwecks Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Händen des Bevollmächtigten bis zum 09.02.2016 abzugeben.

 

Der Unterzeichner der Abmahnung schreibt sodann, dass seinem Mandanten wegen der unberechtigten Verwendung des Lichtbildes in der Anzeige des Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG gegen diesen zustehen würde. Bevor der Schadensersatzanspruch beziffert werden würde, habe der Abgemahnte zunächst wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang er die Rechtsverletzung begangen habe.

 

Schließlich habe er auch seinem Mandanten die Kosten seiner Beauftragung zu erstatten, so Rechtsanwalt Paul Frank. Ein Gegenstandswert in Höhe von 6.000 EUR sei der Sache angemessen. Daher würden Kosten in Höhe von 571,44 EUR brutto zahlbar sein bis zum 16.02.2016.

Abmahnung Daniel Hüsch

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Paul Frank

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.