Gegenstand der Abmahnung

Am 22.3.2018 haben die Rechtsanwälte Fuß & Jankord, Speicherstraße 100, 44147 Dortmund im Auftrag von Herrn Daniel Krone eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Fuß. Dieser teilt mit, dass sein Mandant als Agentur exklusiv die Rechteverwertung der von der Autorin Heidrun-Auro Brenjo angefertigten und veröffentlichten Texte wahrnehme. Diese Texte seien u.a. auf der Internetseite festtagsgedichte.de veröffentlicht. Aufgrund des zwischen Herrn Daniel Krone und Frau Brenjo geschlossenen Agenturvertrags sei dieser berechtigt entsprechende Urheberrechtsverletzungen umfänglich zu ahnden.

 

Urheberrechtsverletzung an Gedicht als Abmahngrund

Der Abmahner habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte den Text „Advent“ von Frau Brenjo ohne die erforderliche Einwilligung der Öffentlichkeit zugänglich machen würde. Bei dem übernommenen Text handele es sich um ein Sprachwerk, welches nach § 2 I Nr. 1 UrhG geschützt werde, so Rechtsanwalt Dr. Fuß. Durch den individuellen Charakter erweise sich der Text als ein Werk, welches dem besonderen Schutz des UrhG unterliege.

 

Indem der Abgemahnte den Text ohne vorherige Einwilligung im Internet und auf der oben genannten Website veröffentlicht habe, verletze er das Herrn Krone als exklusiver Rechteinhaber zustehende Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG). Der Abmahner habe daher einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz.

 

Dem gemäß werde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, den Text „Advent“ oder Teile davon weiter öffentlich zugänglich zu machen (§§ 96 Abs. 1, 97 UrhG). Ferner werde er aufgefordert, seine Unterlassungsverpflichtung den Rechtsanwälten Fuß & Jankord gegenüber durch eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, für deren Eingang diese den 5.4.2018 vorgemerkt hätten, zu bestätigen.

 

Weiterhin sei der Abgemahnte verpflichtet, Auskunft über den Zeitraum zu erteilen, in welcher Form und über welchen Zeitraum er den streitgegenständlichen Text verwendet habe.

 

Schadensersatz werde in Höhe von mindestens 339 EUR geltend gemacht.

 

Der Schadensersatzanspruch umfasse neben dem Lizenzschaden auch die Kosten der Inanspruchnahme der Bevollmächtigten. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 8.000 EUR festgesetzt werden und 612,80 EUR betragen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den Gesamtbetrag i.H.v. 951,80 EUR bis zum 5.4.2018 auf das Kanzleikonto zu erstatten.

 

Zum Schluss wird der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass sollte er die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, die Rechtsanwälte Fuß & Jankord die Ansprüche ihres Mandanten vollumfänglich gerichtlich geltend machen würden.

Abmahnung Daniel Krone

wegen Urheberrechtsverletzung an Gedicht

vertreten durch Fuß & Jankord Rechtsanwälte

Stand: 03/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.