Gegenstand der Abmahnung

Am 25.10.2018 hat Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz, Schützenstraße 3-5, 66111 Saarbrücken im Auftrag von Herrn Daniel Laubenstein eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abgemahnte und der Abmahner seien Mitbewerber im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

Auf der Verkaufsplattform ebay betreibe der Abgemahnte einen Online-Shop. Herr Daniel Laubenstein habe feststellen müssen, dass er dort wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen würde.

 

Widersprüchliche Angaben u.a. führen zu Abmahnung

Rechtsanwalt Anne-Kathrin Renz teilt mit, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unter der Rubrik „Rücksendekosten“ angeben würde, dass der Käufer den Rückversand zahlt. In der Widerrufsbelehrung gebe er sodann an, dass er als Verkäufer die Rücksendekosten tragen wolle. Er handele damit unlauter im Sinne der §§ 3, 3 a UWG.

 

Darüber hinaus verwende er bei der Bewerbung seiner Produkte irreführende Angaben zur Hitzebeständigkeit.

 

Auf der Verkaufsplattform ebay biete er unter der URL […] Hitzeschutzfolien bzw. Hitzeschutzmatten an. Er bewerbe diese mit der Aussage „Hitzeschutzfolie über 1000°C“. Sowie mit der Aussage „E-Glasgewebe Hitzeschutzmatte bis 1150°C“. Weiterhin gebe der Abgemahnte an die Matte sei „Temperaturbeständig bis 1000°C, kurzzeitig bis 1150°C“. Die von diesem angegebenen Materialien würden allerdings gar keine solche Hitzebeständigkeit aufweisen. Er werbe daher mit irreführenden Angaben im Sinne des § 5 UWG, so Rechtsanwältin Renz in dem mir vorliegenden Schreiben weiter.

 

Namens und in Vollmacht des Herrn Daniel Laubenstein mahne die den Abgemahnten wegen den vorgenannten Handlungen ab und fordere diesen auf, seine Angebote zu korrigieren.

 

Weiterhin habe er gegenüber dem Abmahner bis zum 01.11.2018, 12 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Anspruchsgrundlage ihrer Mandantschaft auf Unterlassung ergebe sich aus § 8 Abs. 1 UWG.

 

Er habe weiterhin gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG Ersatz für die erforderlichen Auslagen des Abmahners zu leisten. Insofern werde für die o.g. Verstöße (vorläufig) ein Streitwert von 20.000,00 € angesetzt. Auf dieser Basis würden sich die bis zum 7.11.2018 zu erstattenden Kosten auf 1.171,67 € summieren.

Abmahnung Daniel Laubenstein

wegen widersprüchlicher Angaben zum Widerrufsrecht, irreführender Werbung

vertreten durch Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.