Gegenstand der Abmahnung

Die Delticom AG hat mit Schreiben vom 17.02.2016 durch die Feil Rechtsanwalts GmbH, Döhrbruch 62, 30559 Hannover aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Thomas Feil informiert hierin den Abgemahnten, dass seiner Mandantin aufgefallen sei, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite in unzulässiger Weise seinen Kunden Kosten für die Rücksendung von Altöl auferlegen würde.

 

Das Hanseatische OLG habe in dem Beschluss vom 02.06.2010 (AZ: 5 W 59/10) festgestellt, dass die Regelungen der Altölverordnung auch auf Internethändler anzuwenden sei. Weiterhin hätten die Gerichte festgestellt, dass die Regelung in § 8 eine gesetzliche Vorschrift sei, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).

 

Gemäß § 8 sei der Abgemahnte verpflichtet, als Annahmestelle gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos anzunehmen. Wenn die Annahmestelle sich nicht am Verkaufsort befinden würde, so müsse diese in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass die Inanspruchnahme für den Kunden zumutbar sei (§ 8 Abs. 2 AltölV), so Rechtsanwalt Thomas Feil.

 

Gegenstand der Abmahnung der Delticom AG durch die Feil Rechtsanwalts GmbH

Aus den Pflichten der Altölverordnung sei herzuleiten, dass der Abgemahnte als Verkäufer verpflichtet sei, das Altöl kostenlos anzunehmen. Dies würde auch die Pflicht zur Übernahme der Versandkosten für die Rücksendung beinhalten. Alternativ könne das Altöl von dem Abgemahnten beim Kunden abgeholt werden.

 

Gegen diese Pflichten würde die von dem Abgemahnten auf seiner Homepage in den AGB angegebene Regelung verstoßen.

 

Rechtsanwalt Thomas Feil teilt sodann mit, dass der Delticom AG gemäß § 8 Abs. 1, Abs. 3, § 9 UWG wettbewerbsrechtliche Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen des Abgemahnten zustehen würden. Er habe diesen daher im Namen seiner Mandantschaft aufzufordern, die unzulässigen Einschränkungen der Rücknahme von Altöl unverzüglich einzustellen. Des Weiteren könne die durch die Wettbewerbsverletzung hervorgerufene Wiederholungsgefahr außergerichtlich lediglich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Zur Abgabe dieser Erklärung werde eine Frist bis zum 24.02.2016 gesetzt. Es ergeht der Hinweis, dass sollte dem Bevollmächtigten die Erklärung bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig zugegangen sein, er seiner Mandantschaft empfehlen würde, unverzüglich und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Geltendmachung weiterer Rechte würde ausdrücklich vorbehalten bleiben.

 

Kosten der Delticom AG Abmahnung

Des Weiteren sei der Abgemahnte gemäß § 12 Abs. 2 UWG verpflichtet, die wegen der Wettbewerbsverletzung und der daraus resultierenden Notwendigkeit dieses Abmahnschreibens angefallenen Kosten für die Tätigkeit der Feil Rechtsanwälte zu ersetzen. Der Eingang der Gebühren auf dem Kanzleikonto in Höhe von 984,60 EUR nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR werde bis zum 26.02.2016 erwartet.

Abmahnung Delticom AG

wegen Verstoß gegen Altölverordnung

vertreten durch Feil Rechtsanwalts GmbH, Sachbearbeiter Rechtsanwalt Thomas Feil

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.