Gegenstand der Abmahnung

Mit liegt eine Abmahnung vom 14.10.2021 durch den Deutscher Konsumentenbund e.V. vor. Ein Weinhändler wird abgemahnt, weil dieser bei einem Artikel die Angabe „bekömmlich“ gemacht hat. Diese gesundheitsbezogene Angabe sei unzulässig. Der Händler wird aufgefordert, bis zum 28.10.2021 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben in der er sich verpflichten soll,

 

es zu unterlassen,

 

im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder in sonstiger Weise im Rahmen regelmäßiger Tätigkeit für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben, wenn dies geschieht wie am XX.XX.2021 auf der Internetseite www.XXXXX.de bei

 

(Produkt wird genannt)

 

durch Verwendung der Angabe „bekömmlich“.

 

Unterlassungserklärung ja oder nein?

Das Unterlassungsbegehren ist meiner Ansicht nach eines der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben kann. Es geht nicht nur um das Wort „bekömmlich“, sondern generell um gesundheitsbezogene Angaben wie z.B. auch „zuträglich“, „leicht verdaulich“, oder „gesund“. Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend! Es ist schlichtweg unmöglich, dem abgemahnten Händler eine abschließende Aufzählung aller denkbaren Begriffe zu nennen.

 

Wäre ich an Stelle des Händlers, dann würde ich auf gar keinen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

 

Gerichtsverfahren in Kauf nehmen

Welche Vor- und Nachteile ein Gerichtsverfahren mit sich bringt, habe ich hier für Sie zusammengefasst.

 

Wurden auch Sie abgemahnt? Gern helfe ich Ihnen.

 

Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

Gegenstand der Abmahnung: gesundheitsbezogene Angaben „bekömmlich“

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.