Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Harte-Bvendamm aus Hamburg vom 26.09.2023 vor, die diese im Auftrag vom Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. ausgesprochen haben.

 

Deutsches Rotes Kreuz e.V.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst mitgeteilt, dass die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung mit 190 nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt sei. Der Auftraggeber der Abmahnung sei in der Bundesrepublik Deutschland als nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne des I. Genfer Rotkreuz-Abkommens vom 12. August 1949 benannt.

 

Als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation nehme der Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. umfangreiche nationale Aufgaben wahr, wie z.B. Rettungsdienst und Erste Hilfe, Gesundheitsdienste inkl. Blutspendedienst, Altenhilfe inkl. Pflege und Besuchsdienste, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Suchdienste und Jugendrotkreuz.

 

Der Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. bediene sich seiner zahlreichen Landes- und Regionalverbände auch einer Vielzahl von Kooperationspartnern, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Diese würden etwa Waren und Dienstleistungen als Kooperationsprodukte vertreiben und so Spenden und zusätzliche Einnahmen generieren, heißt es in der Abmahnung.

 

Sodann wird auf den sogenannten „Rotkreuzshop“ Bezug genommen, in welchem mehr als 2.700 Artikel, die speziell auf die Aktivitäten vom Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. zugeschnitten seien, erworben werden könnten.

 

Der Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V. sei nach Art. 38, 44, 53 des I. Genfer Abkommens in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, das Wahr- und Schutzzeichen sowie den Namen „Rotes Kreuz“ zu führen.

 

unberechtigte Verwendung des Rotekreuzzeichens für Aufkleber

Der Abgemahnte hatte Aufkleber mit dem Rotekreuzzeichen im Internet angeboten. Er soll es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Rotekreuzzeichen für Aufkleber zu benutzen.

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 04.10.2023

 

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 100.000 EUR gefordert, mithin 2.584,09 EUR

 

Achtung: die vorformulierte Unterlassungserklärung

In der vorformulierten Unterlassungserklärung heißt es:

 

2. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten gemäß vorstehender Ziffer 1., an den Deutsches Rotes Kreuz e.V. eine angemessene, von diesem festzusetzende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.100,00 EUR zu entrichten, die im Streitfall vom Landgericht Hamburg auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist.

3. dem Deutschen Roten Kreuz e.V. die für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entstandenen Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 100.000,00 EUR zu erstatten.

 

Ich rate, diese Erklärung so nicht zu unterschreiben. Weder muss die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg vereinbart, noch eine Vertragsstrafe von mindestens 5.100 EUR versprochen werden. Es sollte die Formulierung modifiziert werden!

Abmahnung Deutsches Rotes Kreuz e.V.

wegen unberechtigter Nutzung Rotekreuzzeichen

vertreten durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte

Stand: 09/2023

 

Hinweis:

Weitere Abmahnung vom 25.10.2023 bekannt. Ein Onlinehändler hat über seinen Onlineshop, eBay und Amazon Aufkleber mit dem Rotekreuzzeichen angeboten und wurde jetzt abgemahnt. Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung ist der 08.11.2023. 2.584,09 EUR (Streitwert 100.000 EUR) werden gefordert.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.