Gegenstand der Abmahnung

Am 11.5.2017 haben die Rechtsanwälte Arnecke Sibeth, Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main im Auftrag des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas C. Körber. Hintergrund sei eine Persönlichkeits- und Kennzeichenrechtsverletzung durch Werbung/Vertrieb von SEGA Football Manager Spielen durch den Abgemahnten.

 

Abmahnung wegen Rechtsverletzung bei Vertrieb von Football Managerspielen

Der Abmahner habe kürzlich festgestellt, dass der Abgemahnte über die Verkaufsplattform ebay.de sowie über seinen Onlineshop die Spiele Football Manager 2014, Football Manager 2016 und Football Manager 2017 von SEGA Europe Limited vertreiben und bewerben würde. Die Nachweise seien gesichert worden. Diese Managerspiele würden unter anderem die Bundesliga und die 2 Bundesliga abbilden, so Rechtsanwalt Dr. Körber in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben. In den Angeboten würden sowohl die Namen und Kurzformen der Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga als auch die Namen ihrer Lizenzspieler für die von dem Abgemahnten beworbenen und zum Kauf angebotenen Football Managerspiele ohne Erlaubnis des DFL kommerziell verwendet. Damit verletze er die Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte der Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie ihrer Lizenzspieler, die dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. zur Gruppenvermarktung exklusiv eingeräumt werden würden.

 

Die Werbung sowie der Vertrieb der genannten SEGA-Spiele verletze somit die Rechte ihrer Mandantschaft u.a. aus §§ 5, 15 Abs. 1, 2, 3 und 4 MarkenG bezüglich der Namen und Kurzformen davon der Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie aus §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 BGB analog bezüglich der Namen der Lizenzspieler. Der Empfänger des Abmahnschreibens sei daher gegenüber dem Abmahner u.a. zur Unterlassung der Werbung, des Vertriebs derartiger Waren und zur Rechnungslegung verpflichtet.

 

Die Rechtsanwälte Arnecke Sibeth weisen darauf hin, dass ob der Abgemahnte davon ausging, geschweige denn ausgehen durfte, dass es sich bei den von ihm vertriebenen SEGA Football Managerspielen um von der DFL lizensierte Produkte handele, sei für die geltend gemachten Ansprüche unerheblich, da diese verschuldensunabhängig seien.

 

Bis zum 15.5.2017, 10:00 Uhr solle eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche würde der Unterzeichner sich vorbehalten.

Abmahnung DFL Deutsche Fußball Liga e.V.

wegen Persönlichkeits- und Kennzeichenrechtsverletzung durch Werbung/Vertrieb von SEGA Football Manager Spielen

vertreten durch Rechtsanwälte Arnecke Sibeth

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.