Gegenstand der Abmahnung

Am 02.06.2016 hat die Kanzlei Leineweber, Alfredstraße 45, 45130 Essen im Auftrag des Herrn Dieter Golland eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild von Signal-Iduna-Park Dortmund

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Björn Leineweber teilt dem Abgemahnten hierin mit, dass sein Mandant Fotograf sei. Der Abmahner erstelle mit großem Aufwand Fotografien, vornehmlich von Wahrzeichen des Ruhrgebiets. Hierbei investiere er nicht nur erhebliche Zeit sondern auch Geld für Ausrüstung, Fotografie-Genehmigungen, Transport von Equipment usw. Er sei in seinem Fachbereich hoch angesehen und habe viele Lizenznehmer, die seine Werke im gewerblichen Bereich nutzen würden.

 

Weiter führt der Bevollmächtigte aus, dass der Abmahner seine Werke auch im Internet zur Verfügung stellen würde, u.a. auf der Website www.fotocommunity.de. Indes werde bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Zurverfügungstellung des Bildes auf dieser Seite unter explizitem Hinweis auf die Urheberschaft von Herrn Dieter Golland erfolge und nach den AGB dieser Website eine Nutzung der Bilder außerhalb der Plattform expliit der Zustimmung des Urhebers bzw. einer Abrede mit dem Rechtsinhaber bedürfe.

 

Leider werde sein Mandant bei routinemäßigen Kontrollen der Nutzungen seiner Fotografien immer wieder auf Nutzungen ohne entsprechende Nutzungsabreden aufmerksam. So auch im vorliegenden Fall.

 

Der Abmahner sei darauf aufmerksam geworden, dass das von ihm angefertigte Foto „Signal Iduna Park – Borussia Dortmund – SW“ im Rahmen der Website des Abgemahnten sowie auf dessen Facebook-Auftritt mehrfach zu finden sei. Ein Recht zur Nutzung des Fotos sei weder dem Abgemahnten noch dessen Unternehmen je eingeräumt worden.

 

Es liege eine Verletzung der Urheberrechte seines Mandanten vor, so Rechtsanwalt Leineweber. Es werde klargestellt, dass Einstellen der Fotos im Internet durch seinen Mandanten nicht bedeuten würde, dass diese Fotos von anderen Personen weiterverwendet, geteilt oder entfremdet werden könnten. Dies gelte für jedwedes Foto, welche z.B. über die Google-Bildersuche gefunden werden würde.

 

Praxistipp: Bevor Sie ein Bild aus dem Internet für Ihre eigene Internetpräsenz verwenden klären Sie bitte mit dem Urheber ab, ob dieser mit der Verwendung einverstanden ist. Oder machen Sie einfach ein eigenes Lichtbild.

 

Unterlassungserklärung und Schadensersatz

 

Von dem Abgemahnten werde zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 10.06.2016 gefordert. Ebenfalls binnen dieser Frist solle er den Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.945,40 EUR zahlen, wobei 745,40 EUR (Gegenstandswert: 9.142,00 EUR) auf die Rechtsanwaltsgebühren entfallen würden und 1.200,00 EUR (ursprünglich: 2.036,00 EUR) als Vergleichsbetrag für den Lizenzschaden geltend gemacht werden würden.

Abmahnung Dieter Golland

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Kanzlei Leineweber

Stand: 06/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.