Ich habe heute den Handel eines Verkäufers von Schallplatten über das Internetportal Discogs (www.discogs.com) abgesichert. Der Händler kam nicht ohne Grund auf mich zu, denn er wurde verklagt. Ich habe mir das Portal und die dort vertretenen Anbieter einmal genauer angesehen und leider feststellen müssen, dass – so meine Einschätzung – 99 % aller Anbieter bei Discogs akut abmahngefährdet sind.

 

Discogs ist ein Paradies für Abmahnanwälte

Bei fast jedem Händler fehlen AGB, oder die AGB sind falsch. Es fehlen Angaben zum Zustandekommen des Vertrages, zur Vertragstextspeicherung, den zur Verfügung stehenden Sprachen und vieles mehr. Hier wird jeder Abmahnanwalt in kürzester Zeit fündig. Discogs könnte sich meiner Meinung nach daher zu einem regelrechten Paradies für Abmahnanwälte entwickeln. Ohne Probleme könnten hier hunderte, ja sogar tausende Händler abgemahnt werden. Es wäre daher durchaus möglich, dass eine Abmahnwelle auf Discogs Verkäufer zurollt.

Bei Discogs haben Sie nicht – wie auf anderen Portalen – die Möglichkeit, bei fest hinterlegten Feldern die Rechtstexte zu hinterlegen. Es kommt hinzu, dass alles auf Englisch ist. Der Marktplatz Discogs macht es Ihnen sehr schwer, Ihren Informationspflichten nachzukommen, weil viele Angaben schlichtweg fehlen. Diese Schwierigkeiten müssen gelöst werden, damit Abmahner und deren Abmahnanwälte keine Chance haben, Sie abzumahnen.

 

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