Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Philipp Muffert, Karolingerring 31, 50678 Köln vor, die dieser im Auftrag der Firma Domexx GmbH am 09.03.2017 ausgesprochen hat. Anlass seiner Beauftragung sei die Geltendmachung und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche seiner Mandantin.

 

Abgrenzung privates und gewerbliches Handeln

Rechtsanwalt Muffert führt aus, dass seine Mandantin seit dem Jahr 2013 insbesondere auf dem Gebiet des Verkaufs und Handels mit Klein- und Unterhaltungselektronik tätig sei. Die Handelsaktivität der Domexx GmbH erstrecke sich nachweislich sowohl auf private Konsumenten als auch auf Gewerbetreibende und Wiederverkäufer. Sie sei demnach sowohl Einzel- als auch Großhändler. Daneben verkaufe die Abmahnerin ihre Produkte auch über ihren Onlineshop sowie auf diversen Internetplattformen, wie beispielsweise Groupon und auch eBay.

 

Bei einer aktuellen Marktanalyse habe sie feststellen müssen, dass der Abgemahnte unter seinem eBay-Namen regelmäßig insbesondere größere Mengen von Artikeln, darunter auch Elektronikzubehör bzw. Kleinelektronik auf der Internetplattform ebay.de anbieten würde. Es handele sich hierbei um von dem Abgemahnten regelmäßig eingestellte inhaltsgleiche „Sofortkaufen“-Angebote. Er stehe damit mit der Domexx GmbH in einem direkten Wettbewerbsverhältnis.

 

Es sei gerichtsverwertbar dokumentiert worden, dass der Abgemahnte am 09.03.2017 zeitgleich 128 Angebote und in den letzten 15 Tagen weitere 95 Angebote offeriert habe. Eine Unternehmereigenschaft liege vor.

 

Folglich habe er auch alle gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Ein Unterlassen dieser Informationspflichtangaben sei insbesondere hinsichtlich der Anbieterkennzeichnung und des Widerrufsrechts als unlauter i.S.d. § 3 UWG anzusehen. Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handele müsse der Abgemahnte insbesondere über das Widerrufsrecht informieren.

 

Daneben habe er gegen die ihm obliegenden Impressumspflichten verstoßen.

 

Vorgenannte Verstöße würden dazu führen, dass der Abgemahnte mit seinen Angeboten unlautere geschäftliche Handlungen insbesondere nach § 5 Abs. 1 Nr. 3, 7 verwirklicht habe.

 

Rechtsanwalt Muffert weist darauf hin, dass der Abmahnerin nicht daran gelegen ist, den Abgemahnten vom Markt zu drängen. Indes habe seine Mandantin einen klagbaren Anspruch darauf, dass sich der Abgemahnte gleichermaßen geltenden Vorschriften unterwerfen würde.

 

Bis zum 20.03.2017, 12:00 Uhr werde eine entsprechende Unterlassungserklärung erwartet. Die Kosten der Abmahnung werden mit 1.171,67 EUR beziffert und seien zahlbar bis zum 30.03.2017.

Abmahnung Domexx GmbH

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.