Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner mbB Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Lichtenstein Körner & Partner mbB Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG

 

Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen über die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte, die ich am 14.9.2017 erstellt habe. Es handelt sich hierbei um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte bis zum heutigen Tage. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Website: www.lkpa.de

 

Wer sind die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte?

 

Die Kanzlei tritt unter dem Namen Lichtenstein Körner & Partner mbB auf. Sie besteht derzeit aus 12 Rechtsanwälten, die im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht tätig seien. Laut eigener Aussage würde die Anwaltssozietät mit renommierten ausländischen Kanzleien zusammenarbeiten. Die Kanzleianschrift lautet Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart.

 

Erfahrung mit der Kanzlei Lichtenstein, Körner & Partner Rechtsanwälte

 

Mein Erstkontakt mit der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte fand im Februar 2011 statt. Ein Abgemahnter hat mir eine Abmahnung zur Bearbeitung vorgelegt, in dem ihm vorgeworfen wurde, Fahrzeugteile unter Verwendung der geschützten Marke „Porsche“ zum Verkauf angeboten zu haben (Auftraggeber war die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG). In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder bislang ausschließlich in markenrechtlichen Angelegenheiten mit der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

 

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Marke „Porsche“) (Branche: Kfz-Teile & Kfz-Zubehör;
  • Playboy Enterprises International (Marke „Häschenkopf“/“Bunny“) (Branche: Aufkleber)
  • Yello Strom GmbH

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Lichtenstein, Körner & Partner haben stets zeitnah Rücksprachen mit ihren Parteien genommen, wenn es um Vergleichsverhandlungen ging. Sämtliche Angelegenheiten wurden aus meiner Sicht fair und zügig abgewickelt. Alle mir vorgelegten Abmahnungen waren berechtigt. Anzeichen für Rechtsmissbrauch lagen bei den von mir geprüften Abmahnungen keine vor.

 

Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB eine Abmahnung (z.B. Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Stand: 14.9.2017

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.