Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Dr. Jochen Flegl durch seine Kanzlei Flegl Rechtsanwälte aus Leonberg vom 21.11.2014 vor. Es geht um die unerlaubte Nutzung eines urheberrechtlich geschützen Textes (Impressum).

 

Abmahnung Dr. Jochen Flegl

 

Herr Dr. Jochen Flegl hält den streitgegenständlichen Text mit dem Titel „Impressum“ auf dessen Website www.flegl-rechtsanwaelte.de zum kostenlosen Download bereit. Bedingung der Nutzung ist jedoch, dass eine entsprechende Verlinkung auf die Homepage des Rechteinhabers erfolgt. Dies wurde von dem Abgemahnten angeblich nicht getan.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die spezifzierte Verletzung des Urheberrechts zu beseitigen, künftig zu unterlassung, eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz zu zahlen.

 

Dr. Jochen Flegl Abmahnung was wird gefordert?

 

Der Schadensersatz wird mit 650,00 € beziffert und die angefallenen Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 255,85 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.650,00 €. Die Abmahnung besteht aus 8 Seiten. Sodann ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, eine auf den 21.11.2014 datierte Vollmacht sowie ein Screenshot bezüglich des genutzen Textes beigefügt.

 

Abmahnung Flegl Rechtsanwälte

 

Der Abmahner ist Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker Dr. Jochen Flegl. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Leonberg un Stuttgart. Im Internet ist sie unter www.flegl-rechtsanwaelte.de zu finden. Sie haben auch eine Abmahnung der Flegl Rechtsanwälte im Auftrag des Dr. Jochen Flegl oder eines anderen Mandanten erhalten? Gern prüfe ich Ihre Abmahnung für Sie. das kostet auch noch nichts.

Abmahner:  Dr. Jochen Flegl

Vertreter des Abmahners: Flegl Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.