Gegenstand der Abmahnung

Die auxmoney GmbH ließ unter dem 09.02.2015 durch die Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner ein Mitglied aufgrund eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abmahnen. 2007 gründeten Raffael Johnen, Philipp Kriependorf und Philip Kamp die auxmoney GmbH. Über diesen Online-Marktplatz können private Anleger direkt in die Kreditnehmer investieren. Kreditsuchende profitieren nach Angaben der auxmoney GmbH von besseren Kreditchancen und die Anleger von hohen Renditen.

 

auxmoney GmbH Abmahnung was tun?

 

Hintergrund der Abmahnung sei eine mehrfache Anmeldung des Abgemahnten bei www.auxmoney.com. Dieser unterhalte insgesamt drei Anlegeraccounts. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der auxmoney GmbH ist es den Anlegern untersagt, mehr als einen Account vorzuhalten. Die auxmoney GmbH habe dem Abgemahnten bereits zuvor mehrfach darauf hingewiesen und wiederholt aufgefordert, sein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen. Die Accounts wurden bereits gesperrt.

 

Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben dazu aufgefordert, es zu unterlassen, sich bei der Abmahnerin mit einem neuen Account zu registrieren um auf diese Weise zu versuchen, weiter als Anleger aktiv zu sein. Er wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 17.02.2015 aufgefordert. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird im Entwurf der Abmahnung beigelegt.

 

Abmahnung auxmoney GmbH

 

Rechtsanwälte Dr. Mahmoudi & Partner weisen darauf hin, dass der Abgemahnte selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit und die Erlaubnis habe, auf seinem ursprünglichen Account seine aktiven Projekte zu verfolgen. Insoweit wurde ihm ein eingeschränkter Zugriff eingeräumt. Sollte der Abgemahnte innerhalb der Frist keine Unterlassungserklärung abgeben, so wird die Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner der auxmoney GmbH gerichtliche Schritte anraten.

 

Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich verpflichten, es zu unterlassen neue Anlegeraccounts zu erstellen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.050,00 € an die auxmoney GmbH zu zahlen. Zudem würde er sich dazu verpflichten, die auxmoney GmbH von dem Schaden freizustellen, der durch sein Verhalten entstanden sei. Das recht kurze Abmahnschreiben erstreckt sich über 2 Seiten und wurde von Rechtsanwältin Dr. Nathalie Mahmoudi unterzeichnet.

Abmahnung auxmoney GmbH

vertreten durch Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte

Stand: 9.2.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.