Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei halle.law Rechtsanwälte, Maxim-Gorki-Straße 10, 06114 Halle (Saale) vor, die diese am 15.9.2017 im Auftrag der Druckecke Group, Inhaber Matthias Neumann, ausgesprochen haben. Gegenstand der Beauftragung sei die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ihrer Mandantin gegen den Abgemahnten wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

 

Falsche Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Der unterzeichnende Rechtsanwalt teilt mit, dass seine Mandantin über ihr Ladengeschäft sowie über eigene Online-Shops im Rahmen ihrer eBay-Präsenz gewerblich Waren aus den Bereichen Druckerzeugnisse, Aufkleber, Textilien, Bürobedarf und Werbemittel über das Internet vertreibe. Der Abgemahnte befinde sich in unmittelbarem Wettbewerb mit der Druckecke Group. Sie habe im Rahmen der Marktbeobachtung feststellen müssen, dass er sich mit seinen Angeboten auf eBay wettbewerbswidrig im Verhältnis zu der Abmahnerin verhalte.

 

Als erstes wird moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seinen Angeboten kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stelle. Darüber hinaus würde er widersprüchlich über die Widerrufsfristen informieren. Auch einen anklickbaren Link zur OS-Plattform halte er nicht bereit.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, sein oben bezeichnetes wettbewerbswidriges Verhalten unverzüglich zu unterlassen, alle etwaigen weiteren wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und zu Händen der halle.law Rechtsanwälte bis spätestens zum 25.9.2017, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte innerhalb der Frist keine oder nur eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben werden, seien die halle.law Rechtsanwälte beauftragt, sofort eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten zu erwirken.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden (noch) keine geltend gemacht.

Abmahnung Druckecke Group, Inh. Matthias Neumann

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular, kein klickbarer Link zur OS-Plattform, widersprüchliche Widerrufsfristen u.a.

vertreten durch halle.law Rechtsanwälte

Stand: 09/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.