Gegenstand der Abmahnung

Am 17.10.2017 wurde durch die Kanzlei CERTA LEGE, Unter Sachsenhausen 35, 50667 Köln im Auftrag der DTB Deutsche Technikberatung GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das mir vorliegende Schreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Falco Henkel.

 

Unberechtigte Nutzung eines Werbevideos führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass die Abmahnerin mit ihren innovativen Dienstleistungsangeboten das Berufsbild des Technikberaters geschaffen und geprägt habe. Die vor Ort Hilfe in allen Technikfragen habe zuletzt die CECONOMY AG überzeugt, die nun maßgeblich an der DTB Deutsche Technikberatung GmbH beteiligt sei. Im Zusammenhang mit der Erläuterung und werblichen Darstellung ihrer Dienstleistungen habe die Mandantin der CERTA LEGE Rechtsanwälte einen erheblichen Aufwand betrieben, um zum Beispiel Bild, Video und Textmaterial exklusiv für ihre Vermarktungszwecke zu erstellen oder unter Einräumung umfassender und exklusiver Nutzungsrechte für sich erstellen zu lassen.

 

Die von der Abmahnerin verwendeten Videos würden dem vollen Schutz des UrhG, als Film- und ähnliche Werke (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG) unterliegen. Insbesondere sei sie alleine berechtigt, die Werke zu vervielfältigen, über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, auf Abruf bereitzustellen, zu bearbeiten und sonst wie zu verwerten (§§ 15, 16, 19a, 23 UrhG).

 

Rechtsanwalt Falco Henkel führt aus, dass seine Mandantin überraschend festgestellt habe, dass der Abgemahnte identische Leistungen unter Verwendung von Videomaterial anbiete, welches er ohne Genehmigung seiner Mandantschaft übernommen habe. Betroffen sei hiervon ein Werbevideo, welches als Screenshot in der Anlage dargestellt sei. Der Abgemahnte habe dieses bearbeitet, indem er den am Ende des Videos vorhandenen Hinweis, mit dem der Zuschauer des Werbevideos aufgefordert werde, sich an die DTB Deutsche Technikberatung GmbH zu wenden, entfernt habe. Anschließend habe der Abgemahnte das Video laut Angabe der nachgenannten Internetplattformen am 2.8.2016 sowohl auf Facebook als auch auf YouTube eingestellt und von seiner Internetseite auf das YouTube-Video verlinkt, so dass dieses auch auf seiner Internetseite erschienen sei.

 

Dadurch werde das geistige Eigentum der Abmahnerin verletzt. Eine rechtswidrige Vereinnahmung des Videos seiner Mandantschaft zur Bewerbung des Konkurrenzbetriebes des Abgemahnten stelle einen direkten Angriff auf die Geschäftsgrundlage der DTB Deutsche Technikberatung GmbH dar. Diese werde ein solches Verhalten auf keinen Fall tolerieren. Bis zum 26.10.2017 werde dem Empfänger des Abmahnschreibens eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gesetzt. Ebenfalls binnen dieser Frist habe er Auskunft zu erteilen, darüber, wie lange er das streitgegenständliche Video für welche Zwecke verwendet habe und von wem er das streitgegenständliche Video ursprünglich erhielt, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Lieferanten und ggf. Mitteilung der Höhe eines hierfür gezahlten Preises.

Abmahnung DTB Deutsche Technikberatung GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Werbevideo

vertreten durch CERTA LEGE Rechtsanwälte

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.