Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 12.10.2016 hat die Firma E. & A. Junek GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Justiz, durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, Hohenzollerndamm 196, 10717 Berlin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Lars Hämmerling teilt mit, dass seine Mandantschaft – wie der Abgemahnte auch- über das Internet EDV-Artikel und EDV-Zubehör verkaufen würde.

 

Der Abgemahnte sei ein gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er habe die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gemäß §§ 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach habe er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen, was der Abgemahnte nicht vollständig tun würde.

 

Das Abmahnschreiben der E. & A. Junek GmbH

 

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, informieren würde. Auch würde er nicht mitteilen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts würde der Abgemahnte nicht informieren.

 

Auch ein Muster-Widerrufsformular würde er nicht zur Verfügung stellen.

 

Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Hämmerling aufgefordert, eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 19.10.2016, 12:00 Uhr an den Bevollmächtigten des Abmahners zu senden.

 

Durch die Inanspruchnahme des Unterzeichners seien seiner Mandantschaft Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei. Es würde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000 EUR angesetzt. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 984,60 EUR bis zum 22.10.2016 zu zahlen.

Abmahnung E. & A. Junek GmbH

wegen Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

Stand: 10/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.