Ausnahmslos jeder gewerbliche eBay-Verkäufer, der das eBay Plus Programm nutzt könnte eine Abmahnung erhalten, wenn er bei den Rücksendekosten „Käufer zahlt Rückversand“ angibt.

 

Das Landgericht Münster, Beschluss vom 07.09.2020, 022 O 74/20, hat es einem eBay-Verkäufer verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Bereich XXX zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern und dabei auf einen kostenlosen Rückversand für eBay Plus-Mitglieder hinzuweisen, ohne anzugeben, dass ein Rückversand für eBay Plus-Mitglieder nur dann kostenlos ist, wenn der Artikel auch die Rücknahmebedingungen erfüllt, wie aus der Anlage X im Feld „Widerrufsbelehrung“ unter dem Punkt „Rücksendekosten“ durch die Angabe „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos.“ geschehen.

 

eBay Hinweise sind in der aktuellen Fassung unzureichend

Bei eBay Plus Artikeln steht im Feld „Widerrufsbelehrung“ bei den „Rücksendekosten“ dies „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos.“. Was allerdings nicht mitgeteilt wird ist, dass ein Rückversand auch für eBay Plus-Mitglieder nur dann kostenlos ist, wenn der Artikel auch die Rücknahmebedingungen erfüllt. Hinter dem Hinweis „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos.“ befindet sich zwar ein Link mit der Aufschrift „Mehr zum Thema“. Klickt man jedoch auf „Mehr zum Thema“ so gelangt man auf eine Hilfeseite des eBay Kundenservice auf der es um eBay Plus Rückgaben für Käufer geht. Gleich zu Beginn heißt es dort:

 

„Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. eBay stellt Ihnen über den eBay-Rückgabeprozess kostenlose Hermes-Rücksendeetiketten zur Verfügung.“ 

 

Am Ende heißt es dann erneut:

„Auf einen Blick Als eBay Plus-Mitglied können Sie Ihre eBay Plus-Artikel immer kostenlos zurückschicken.“

 

Es ist keine Rede von etwaigen Rücknahmebedingungen, die erfüllt werden müssen. Ein Verbraucher erwartet nach diesen eindeutigen Hinweisen nicht, dass etwaige Rücknahmebedingungen erfüllt sein müssen, damit er den eBay-Plus Artikel kostenlos zurückschicken kann. Auf der Hilfeseite des eBay Kundenservice gibt es am Ende den mit einem Pluszeichen in einem Kreis aufgeführten Punkt „Fragen und Antworten zu Rückgaben bei eBay Plus“. Es ist erforderlich, dass der Verbraucher auf das Pluszeichen im Kreis klickt, damit sich die Antworten öffnen. Unter „Fragen und Antworten zu Rückgaben bei eBay Plus“ heißt es sodann:

 

Erhalte ich immer eine Rückerstattung, egal aus welchem Grund ich den Artikel zurückgebe? Als eBay Plus-Mitglied können Sie Artikel immer kostenlos zurückschicken, wenn sie den Rücknahmebedingungen entsprechenWenn der Artikel beim Verkäufer angekommen ist, erhalten Sie eine volle Rückerstattung des Kaufpreises bzw. eine Erstattung gemäß der Rücknahmebedingungen des Verkäufers.

 

Dass Rücknahmebedingungen erfüllt werden müssen ist nach dem sehr deutlichen, keine Bedingungen enthaltenen Hinweis „Als eBay Plus-Mitglied können Sie Ihre eBay Plus-Artikel immer kostenlos zurückschicken.“ absolut überraschend. Der Hinweis ist zudem an einer sehr versteckten Stelle platziert, wo ihn ein Verbraucher gar nicht erwarten würde, wie vorstehend geschildert. Der Link mit der Aufschrift „Mehr zum Thema“ hinter dem Hinweis „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos.“ lässt auch nicht auf etwaige Rücknahmebedingungen schließen. Ein eindeutig „sprechender“ Link liegt nicht vor. Der Hinweis „Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos.“ im Feld „Widerrufsbelehrung“ unter dem Punkt „Rücksendeosten“ ist irreführend, da nicht in deutlich gestalteter Form angegeben wird, dass ein Rückversand auch für eBay Plus-Mitglieder nur dann kostenlos ist, wenn der Artikel die Rücknahmebedingungen erfüllt. Diese Rechtsauffassung hat das Landgericht Münster nunmehr als erstes mir bekanntes Gericht bestätigt.

 

Muss jeder mit einer Abmahnung rechnen?

Jeder eBay Verkäufer der das eBay Plus Programm nutzt könnte eine Abmahnung erhalten, wenn er bei den Rücksendekosten „Käufer zahlt Rückversand“ angibt. Nur derjenige der freiwillig die Kosten der Rücksendung übernimmt, also die Angabe „Verkäufer trägt Rücksendekosten“ macht, könnte nicht abgemahnt werden. Nutzen auch Sie das eBay Plus Programm? Dann sollten Sie Ihre Angaben prüfen lassen. Eine Abmahnung wäre deutlich teurer, als zum Beispiel der von mir angebotene Abmahnschutz.

 

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