Gegenstand der Abmahnung

Mit Abmahnschreiben vom 29.10.2015 hat die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (recht-freundlich.de), Döhrbruch 62, 30559 Hannover im Auftrag von Herrn Eiko Weigand eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Im Rahmen seiner Internetrecherche sei der Abmahner darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf den von ihm betriebenen Domains eine Verletzung der dem Eiko Wiegand allein zustehenden Nutzungsrechte an dem in der Anlage wiedergegebenen Bildmaterial festgestellt habe. Der Abmahner habe als Urheber der Darstellung ein ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem Bildnis. Dem Abgemahnten seien zu keinem Zeitpunkte Rechte hieran übertragen worden, informiert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Thomas Feil.

 

Die Abmahnung von Herrn Eiko Weigand

Die Nutzung des Bildnisses auf der Internetpräsenz des Abgemahnten erfolge somit widerrechtlich. Hieraus ergebe sich für den Abmahner, Herr Eiko Wiegand, das Recht, den Abgemahnten auf unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands und zukünftige Unterlassung der rechtswidrigen Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen. Auftragsgemäß habe Rechtsanwalt Thomas Feil, Geschäftsführer der Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, den Abgemahnten daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, das Bildmaterial des Abmahners Dritten auf seiner Homepage oder in sonstiger Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu vervielfältigen und dieses umgehend von seiner Homepage zu entfernen. Es ergeht der Hinweis, dass es für die Beseitigung der Beeinträchtigung nicht ausreichend sei, das Bildmaterial von der Homepage zu entfernen.

 

Vielmehr habe der Abgemahnte auch dafür Sorge zu tragen, dass die sogenannte URL-Adresse, unter welchem das Bildmaterial auf der Homepage eingebunden sei, gelöschte werde. Denn anderenfalls sei das Bildmaterial unter der URL im Internet unter der Homepage des Abgemahnten auch weiterhin für Dritte abrufbar. Weiter sei laut Rechtsanwalt Feil zu beachten, dass die Beseitigung der Beeinträchtigung und die daraus resultierende Wiederholungsgefahr zur Vermeidung einer zukünftigen Beeinträchtigung nur durch Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erreicht werden könne.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Unterzeichner teilt mit, dass er der Abmahnung eine von ihm vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt habe, welche den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Diese solle der Abgemahnte unterzeichnen und im Original an die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zurücksenden. Er könne auch eine eigene Unterlassungserklärung abgeben. Im Falle der Abgabe einer eigenen Erklärung müsse diese den gesetzlichen Anforderungen genügen, eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße versprechen und von dem Abmahner ausdrücklich angenommen werden. Für den Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 11.11.2015 gesetzt. Im weiteren Verlauf lässt Eiko Weigand durch seinen Bevollmächtigten ausrichten, dass in diesem Zusammenhang eine Verlängerung der Frist wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht möglich sei.

 

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht für Auftraggeber u.a. Auskunftsansprüche geltend

Der Abgemahnte wird aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, woher er das streitgegenständliche Bild erhalten habe, im welchem Umfang und wie lange er dies genutzt habe.

 

Durch die widerrechtliche Nutzung und öffentliche Zugänglichmachung des streitgegenständlichen Bildmaterials stehe dem Abmahner ein Schadensersatzanspruch zu. Es heißt in dem mir vorliegenden Schreiben, dass der Abgemahnte die widerrechtliche Nutzung und öffentliche Zugänglichmachung entweder vorsätzlich oder fahrlässig begangen habe. Beide Begehungsformen würden einen Schadensersatzanspruch begründen.

 

Vorsätzlich handele derjenige, der die Rechtsverletzung entweder bewusst und gewollt begehe oder der die Verletzung billigend in Kauf nehme. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn sich der Abgemahnte über die fremden Rechte Dritter bewusst hinwegsetze und die Augen vor der Schutzfähigkeit der übernommenen Leistung verschlossen werden würden.

 

Fahrlässig handele derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lasse. Derjenige, der fremdes Bildmaterial nutze, müsse sich über den Bestand des Schutzes wie auch über den Umfang seiner Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen.

 

Die in der Abmahnung angewandte Schadensberechnung erfolge anhand der ständigen Rechtsprechung des BGH im Wege der Lizenzanalogie. Die Berechnung erfolge nach vollständiger Auskunftserteilung.

 

Bereits mit dem Abmahnschreiben werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 6.000 EUR (480,20 EUR netto) geltend gemacht, die bis zum 18.11.2015 zahlbar sind.

Abmahnung Eiko Weigand

wegen widerrechtliche Nutzung Bildmaterial

vertreten durch Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.