Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung der Empressia GmbH aus Emsdetten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner vom 20.11.2014 vor. Nach den Ausführungen in der Abmahnung ist die Empressia GmbH auf dem Gebiet des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, darunter auch Bademäntel, tätig. Ihren Internetauftritt führt sie unter www.empressia .de. Die Bademäntel der Abmahnerin werden unter anderem unter dem Zeidchen „empressia“ angeboten und vertrieben. Das Zeichen genieße markenrechtlichen Schutz aufgrund der deutschen Marke „empressia“, die unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Ein diesbezüglicher Ausdruck der Marke mit der Registernummer 302008070014 ist der Abmahnung beigefügt.
Abmahnung Empressia GmbH
Die Empressia GmbH ist nunmehr zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte im Internet Damenunterwäsche unter dem Zeichen Empressia anbietet und vertreibt. Ein Ausdruck hiervon wird der Abmahnung ebenfalls beigefügt. Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner geht daher von einer Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 MarkenG aus. Bei Waren- und Zeichenidentität sei eine Verwechslungsgefahr zweifellos gegeben.
Der Abgemahnte wird daher aufgefordert die Markenverletzung unverzüglich einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine strafbewehrte Erklärung geeignet ist, die bestehende Wiederholungsgefahr auszuräumen. Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist von einer Woche ab Datum des Abmahnschreibens gesetzt. Eine Verlängerung dieser Frist wird aufgrund der Dringlichkeit nicht gewährt.
Dem Abmahnschreiben wird sodann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, dessen der Abgemahnte sich bedienen kann. Hierin würde der Abgemahnte sich verpflichten, bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.100,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Damenunterwäsche unter dem Zeichen „Empressia“ anzubieten.
Empressia GmbH Abmahnung durch Preu Bohlig Partner
Die zweiseitig Abmahnung ist von Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer unterzeichnet.
Der Abgemahnte erhielt sodann ein weiteres Schreiben, datiert auf den 10.12.2014, worin er sodann unter Vorlage geeigneter Unterlagen, nämlich Rechnungen und Lieferschreine, aufgefordert wird, Auskunft über Namen und Anschrift des Lieferanten, anderer Vorbesitzer, Sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber sowie der Menge der erhaltenen oder bestellten Gegenstände einschließlich des Ein- und Verkaufspreises sowie des erzielten Gesamtumsatzes und Gewinns, zu erteilen. Hierfür wird dem Abgemahnten ebenfalls eine Frist von einer Woche ab Datum des Schreibens gesetzt.
Im vorliegenden Fall hat der Abgemahnte lediglich einen markenverletzenden Artikel verkauft, weshalb die Empressia GmbH mit weiterem Schreiben vom 15.12.2014 zunächst keinen Schadensersatz im Wege der Gewinnabschöpfung, sondern Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend macht. Bei der Bemessung einer angemessenen Lizenzgebühr geht die Kanzlei Preu Bohlig & Partner von einer Mindestvergütung in Höhe von 500,00 € aus. Ferner habe der Abgemahnte die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese werden mit 1.752,90 € angezeigt.
Da die Empressia GmbH kein Interesse habe, die Angelegenheit gerichtlich zu vertiefen, wäre sie mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 2.000,00 € einverstanden. Sollte dieser Betrag innerhalb einer Woche ab Datum dieses erneuten Schreibens bei der Kanzlei Preu Bohlig & Partner eingehen, so verzichte die Abmahnerin auf weitergehende Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer
Auch diese weiteren Anschreiben wurden allesamt vom Sachbearbeiter Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer unterzeichnet. Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner ist ein Zusammenschluss von rund 40 Rechtsanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Kanzlei-Homepage wird unter www.preubohlig.de betrieben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer ist seit dem 29.11.2007 als Anwalt zugelassen und hat seinen Standort in Berlin.
Abmahner: Empressia GmbH
Vertreter des Abmahners: Kanzlei Preu Bohlig & Partner
Stand: 11/2014
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.