Gegenstand der Abmahnung

Am 25.04.2016 haben die Rechtsanwälte Schlömer Sperl, Steinhöft 5-7, 20459 Hamburg im Auftrag der EONETIX Informations Technology Handels-GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei das unlautere Verhalten des Abgemahnten auf der Handelsplattform eBay beim Verkauf von EDV-Artikeln, insbesondere Hardware.

 

Die Abmahnung EONETIX Informations Technology Handels-GmbH

Rechtsanwalt Jörg Dittrich, der Sachbearbeiter der Abmahnung, teilt dem Empfänger des Schreibens mit, dass er als gewerblicher Verkäufer bestimmten Hinweispflichten unterliegen würde und es ihm insbesondere untersagt sei, mit irreführenden Angaben zu werben. Innerhalb der Artikelangebote weise er darauf hin, es handele sich angeblich um einen sog. Privatverkauf, obgleich sich nachweisen lasse, dass er tatsächlich nicht als privater, sondern als gewerblicher Verkäufer agieren würde. Nach Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG handele es sich um unzulässige geschäftliche Handlungen bei einer unwahren Angabe oder dem Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig.

 

Weiterhin verstoße er gegen die ihm obliegenden allgemeinen Informationspflichten nach Art. 246 a §§ 1, 2 EGBGB sowie § 5 Abs. 1 TMG. Danach sei der Abgemahnte als Unternehmer verpflichtet, seine Identität sowie eine ladungsfähige Anschrift anzugeben; darüber hinaus seien Informationen verfügbar zu halten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und auch eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse. Aufgrund der fehlenden Angaben würde sich der Abgemahnte unlauter verhalten, so Rechtsanwalt Dittrich weiter.

 

Auch über das Einräumen und die Ausübung des dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrechts würde der Abgemahnte nicht informieren.

 

Er würde daher namens und im Auftrag der EONETIX Informations Technology Handels-GmbH aufgefordert werden, bis zum 04.05.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Muster sei der Abmahnung beigefügt. Mit der Unterzeichnung dieser vorgefertigten Erklärung würde sich der Abgemahnte verpflichten, es bei einer Vertragsstrafe in einer Höhe, die die Abmahnerin festsetzt u.a. zu unterlassen, im Zusammenhang mit geschäftlichen Handlungen EDV-Artikel und/oder Zubehör feilzubieten und zugleich anzugeben: „Angemeldet als privater Verkäufer“ und/oder „Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt –> keine Garantie oder Gewährleistung“.

 

Darüber hinaus sei er verpflichtet, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl zu tragen. Berechnet werden 865,00 € netto nach einem Gegenstandswert von 15.000 €.

Abmahnung EONETIX Informations Technology Handels-GmbH

wegen Informationspflichtverletzung

vertreten durch Rechtsanwälte Schlömer Sperl

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.