Gegenstand der Abmahnung
Am 24.10.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag der EPROFX Ltd. eine Abmahnung ausgesprochen.
Der Unterzeichner des Abmahnschreibens teilt mit, dass seine Mandantin seit langen Jahren den Verkauf von Computersoft- und Hardware betreibe. Der Abgemahnte würde unter seiner Händleradresse bei eBay ebenfalls Computer-Software, insbesondere von Microsoft vertreiben. Die Abmahnerin habe bei dem Abgemahnten am 03.07.2016 einen Testkauf durchgeführt.
Nach Erwerb des Produktes seien der EPROFX Ltd. Bedenken gekommen, ob es sich bei dem von dem Abgemahnten gelieferten Produkt tatsächlich um ein Originalprodukt von Microsoft handeln würde. Zu diesem Zweck sei das Produkt an die Firma Creakom Dialog GmbH versandt worden. Diese hätten der Abmahnerin mit Schreiben vom 18.10.2016 mitgeteilt, dass es sich bei dem eingesandten Produkt „Windows 10 Pro DVD 64Bit Deutsch-COA 32/64 Bit-Vollversion-OEM-NEU“ sowohl, was das COA wie auch die DVD betreffen würde, um eine Fälschung handeln würde. Eine Kopie der Echtheitsprüfung sei der Abmahnung beigefügt.
Verkauf von gefälschter Software als Wettbewerbsverstoß
Rechtsanwalt van Maele teilt mit, dass sich der Verkauf derartiger gefälschter Produkte gegenüber seiner Mandantin und natürlich auch gegenüber anderen Mitbewerbern, die echte Ware verkaufen würden, als grob unlauterer Wettbewerb gem. § 5 Abs. I Ziffer 1 UWG darstelle.
Der Abgemahnte würde die angesprochenen Verbraucherkreise täuschen, die ein solches Produkt bei ihm erwerben und selbstverständlich erwarten würden, dass es sich bei einem solchen Produkt um ein originales Produkt handeln würde, welches mit Zustimmung der Firma Microsoft in Verkehr gelangt sei. Jeder Verbraucher ebenso wie auch Wiederverkäufer würde, wenn er wüsste, dass es sich bei dem von dem Abgemahnten angebotenen Produkt um eine Fälschung handeln würde, selbstverständlich vom Kauf eines solchen Produkts absehen.
Darüber hinaus täusche der Abgemahnte die angesprochenen Verkäuferkreise auch massiv dahingehend, dass diese der irrigen Annahme unterliegen würden, mit dem Kauf eines solchen Produkts eine gültige Lizenz zur Nutzung des angesprochenen Programms erworben zu haben.
Ungeachtet dessen würde er mit dem Vertrieb derartiger Produkte natürlich auch die Urheber- und Markenrechte der Firma Microsoft verletzen.
Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den Verkauf derartiger gefälschter Produkte mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und bis zum 31.10.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Darüber hinaus seien von dem Empfänger des Abmahnschreibens ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000 EUR sowie die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.973,90 EUR zu zahlen. Der Gegenstandswert beträgt 100.000 EUR.
Abmahnung EPROFX Ltd.
wegen Verkauf von gefälschter Software
vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele
Stand: 10/2016
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.