Gegenstand der Abmahnung

Am 15.7.2019 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Eric Patrick Clapton ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan Ehlers. Dieser teilt mit, dass es sich bei seinem Mandanten, auftretend und weltweit bekannt unter dem Namen „Eric Clapton“, um einen der berühmtesten Blues- und Rock-Gitarristen unserer Zeit handele. Er sei insbesondere 17-facher Grammygewinner und als einziger Musiker dreifaches Mitglied der „Rock and Roll Fall of Fame“.

 

Unlizenzierte Veröffentlichung eines CD-Tonträgers von Eric Clapton als Abmahngrund

Der Abmahner habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay einen CD-Tonträger „ERIC CLAPTON – LIVE USA“ mit Tonaufnahmen von ihm angeboten habe. Dieser Tonträger sei von dem Abmahner in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von ihm oder einem Lizenznehmer hergestellt und in den Verkehr gebracht worden.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 22.7.2019 eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 29.7.2019 die sich in seinem Besitz befindlichen vorbenannten Tonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel zu Zwecken der Vernichtung herauszugeben. Ein Schadensersatzanspruch wird in Höhe von 100,00 EUR geltend gemacht und Aufwendungsersatz i.H.v. 269,50 EUR, wobei 169,50 EUR auf die Rechtsanwaltsgebühren entfallen und 100 EUR auf die Ermittlungstätigkeiten der Firma GUMPS GmbH. Dem Zahlungseingang i.H.v. 369,50 EUR werde bis zum 29.7.2019 entgegengesehen.

Abmahnung Eric Patrick Clapton

wegen Vertrieb nichtlizenzierter CD-Tonträger

vertreten durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.