Gegenstand der Abmahnung
Die Rechtsanwälte Kucklick, Wilhelm & Partner, Palaisplatz 3, 01097 Dresden haben am 27.3.2018 im Auftrag von Herrn Erik Tesche eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht Norbert Franke.
Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Erik Tesche Abmahnung
Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant Urheber einer nachfolgend dargestellten Fotografie sei. Herr Erik Tesche habe festgestellt, dass der Abgemahnte unter ebay.de die Fotografie aus seinem Repertoire eingestellt habe.
Durch das beschriebene Verhalten habe er in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte ihres Mandanten verstoßen. Bei der verwendeten Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG. Dessen ungeachtet sei das streitgegenständliche Bildmaterial gem. § 72 UrhG in jedem Fall als Lichtbild im gleichen Maße urheberrechtlich geschützt. Die von dem Abgemahnten erfolgte Verwendung der geschützten Fotografie ohne Zustimmung des Abmahners sei daher als unzulässige öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG und als unzulässiges Vervielfältigen i.S.d. § 16 UrhG urheberrechtswidrig, so Rechtsanwalt Franke.
Aufgrund dieser Rechtsverletzung stünden Herrn Erik Tesche gegenüber dem Abgemahnten umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97 UrhG zu.
Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch sei vollkommen verschuldensunabhängig. Er diene nicht der Bestrafung, sondern solle lediglich zur Beseitigung eines rechtwidrigen Störungszustandes führen. Es spiele insoweit weder eine Rolle, ob der Abgemahnte Kenntnis vom Urheberrecht des Abmahners gehabt hätte, noch ob er sich bewusst gewesen sei, eine Rechtsverletzung zu begehen. Ebenso unerheblich sei, ob er selbst oder ein Dritter (z.B. Werbeagentur, Mitarbeiter oder Bekannter) in seinem Auftrag das Bildmaterial eingestellt habe.
Zur Ermöglichung einer Klärung der Angelegenheit seien die Rechtsanwälte Kucklick, Wilhelm & Partner gehalten, zunächst die dringlichen Ansprüche ihres Mandanten auf Unterlassung sowie Auskunftserteilung geltend zu machen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, die als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich bis spätestens 3.4.2018 an uns zurückzusenden. Binnen dieser Frist habe er auch Auskunft zu erteilen. Ein entsprechendes Formblatt liege bei.
Die Rechtsanwaltsgebühren und der Schadensersatz würden nach Vorlage der Auskunft beziffert werden.
Abmahnung Erik Tesche
wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild
vertreten durch Rechtsanwälte Kucklick Wilhelm & Partner
Stand: 03/2018
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.