Gegenstand der Abmahnung

Es liegt mir eine Abmahnung der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, vom 15.09.2015 vor, mit dem diese eine angebliche Unternehmenskennzeichen- und Markenverletzung betreffend die Marke „EWE“ im Auftrag der EWE AG geltend macht. Unterzeichnerin des Abmahnschreibens ist Rechtsanwältin Dr. Veronika Strnisková.

 

Worum geht es in der Abmahnung der EWE AG?

In der Abmahnung wird unter Punkt 1. mitgeteilt, dass sich die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP an den Abgemahnten wenden würden, weil ihrer Mandantin zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte eine Domain betreibe, deren URL den Textbestandteil „ewe“ beinhalten würde. Auf dieser Homepage würden zunächst Tipps / Ratschläge zusammengestellt, wie sich Verbraucher für verschiedene Haushaltswaren oder Freizeitartikel entscheiden sollen. Zum Teil würden dabei auch Produkttestberichte veröffentlicht oder es würde auf Seiten mit solchen Produkttestberichten weitergeleitet werden (so z.B. bei Trampolin), führt Rechtsanwältin Dr. Strnisková aus. Sodann heißt es weiter, dass nach Auskunft der DENIC der Abgemahnte sowohl der Domaininhaber als auch der Admin-C der Domain sei.

 

Unter Punkt 2. der vorliegenden Abmahnung teilt die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP mit, dass die EWE AG Inhaberin zahlreicher „EWE“-Marken sei, die Schutz in Deutschland genießen würden. Dazu zähle auch die Wortmarke „EWE-athletics“ (Register-Nr. 30155951), welche seit Januar 2002 für zahlreiche Waren- und Dienstleistungen eingetragen sei. Zu diesen Waren und Dienstleistungen würden u.a. Geräte für Haushalt und Küche, elektrische und elektronische Mess-, Signal-, Kontroll-, Unterrichtsapparate und –instrumente sowie Werbung oder Herausgabe von Informationsmagazinen zum Themenfeld Sportler, Sportmannschaften, Sportveranstaltungen, Sportevents, Sportlehrgänge usw. Zugleich wird in dem Schreiben der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP vom 15.09.2015 beispielhaft auf die Wortmarke „EWE“ (Register-Nr. 396195776) hingewiesen, die seit 1996 u.a. für Dienstleistungen der Energieversorgung für die Abmahnerin eingetragen sei. Die Mandantin verwende das Zeichen „EWE“ zudem seit über 60 Jahren als Unternehmenskennzeichen, so Rechtsanwältin Dr. Veronika Strnisková. Aufgrund der jahrelangen Verwendung sei das Zeichen „EWE“ der Abmahnerin bekannt geworden.

 

Was wird von der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP gefordert?

Weiter wird unter Punkt 3. der Abmahnung ausgeführt, dass der Abgemahnte die Rechte der Abmahnerin an der Marke „EWE-athletics“, an der bekannten Marke „EWE“ sowie an deren Unternehmenskennzeichen verstoße, indem er das Zeichen „ewe-athletics“ als Teil seiner Domain verwendet habe. Es werden sodann Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Abgemahnte wird aufgefordert bis zum 25.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Hierzu könne er sich dem als Anlage 1 dieses Abmahnschreibens beigefügten Musters bedienen.

 

Dann wird der Abgemahnte aufgefordert, auf die genannte Domain ebenfalls bis zum 25.09.2015 durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der DENIC zu verzichten und dies den Bevollmächtigten der EWE AG gegenüber nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bloße Beendigung des gerügten Verhaltens nach geltendem Recht nicht ausreichend sei, sondern dass eine Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erforderlich sei. Ungeachtet dessen würde sich die Abmahnerin das Recht vorbehalten, alle ihr zustehenden Ansprüche, insbesondere die weiteren Ansprüche auf Auskunft- und Schadensersatz gerichtlich geltend zu machen, so die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP.

Abmahnung EWE AG

wegen Markenrechtsverletzung, Verwendung vonewe-athleticsals Bestandteil einer Domain

vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.