Gegenstand der Abmahnung

Aktuell liegt mir eine Abmahnung von Herrn Nediljko Ivanko, Inhaber der Firma Lifestyle Systems 24/7, vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele vom 10.09.2015 vor. Rechtsanwalt Marcel von Maele hat seinen Kanzleisitz in der Kapellenstraße 82 in 52066 Aachen und gibt im Briefkopf seinen Tätigkeitsschwerpunkt wie folgt an: Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht).

 

In dem Abmahnschreiben vom 10.09.2015 wird folgendes mitgeteilt: Der Abmahner betreibe seit langen Jahren den Verkauf von Computer-Soft- und Hardware. Ein beispielhafter Ausdruck entsprechender eBay-Angebote ist als Anlage beigefügt. Der Abgemahnte betreibe unter seiner Händleradresse auf eBay ebenfalls Computer-Software. Am 08.08.2015 habe die Ehefrau des Abmahners bei dem Abgemahnten das Produkt „Microsoft Office 2013 Professional Plus 32/64 bit + Lizenzkey + Vollversion per eMail“ erworben. Der Abgemahnte übersandte daraufhin an die Frau des Abmahners einen Product Key und eine Rechnung datierend auf den 08.08.2015, in welcher der Product Key genannt wurde, so Rechtsanwalt van Maele weiter.

 

Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko Abmahnung

 

Nach Erwerb des Produktes seien der Frau des Abmahners allerdings Bedenken gekommen, ob es sich bei dem erworbenen Product Key um eine originales Microsoft-Produkt handele und sandte dieses Produkt daher noch am selben Tag an den Unterzeichner der Abmahnung, Rechtsanwalt Marcel van Maele, der dieses an eine Firma weiterleitete, die für die Echtheitsprüfung von Microsoft Computerprogrammen autorisiert sei. Als Ergebnis dieser Überprüfung habe die Firma dem Rechtsanwalt des Abmahners Nediljko Ivanko mit Schreiben vom 4.9.2015 mitgeteilt, dass die Frau des Abmahners kein Nutzungsrecht an dem Produkt erworben habe, da eine wirksame Lizenz zur Nutzung des genannten Computerprogrammes von dem Abgemahnten nicht verkauft worden sei.

 

Damit stehe fest, dass der Abgemahnte dem Käufer dieses Produktes auch dann, wenn er möglicherweise eine gebrauchte Lizenz verkaufen wollte, keine wirksame Lizenz zur Nutzung des Computerprogramms verkauft habe. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Verkauf solcher Product Keys gegenüber der Firma Microsoft eine klare Urheberrechtsverletzung der Urheberrechte von Microsoft sei. Unabhängig davon stelle dies auch gegenüber dem Abmahner als unmittelbarem Mitbewerber von dem Abgemahnten grob unlauteren Wettbewerb sowohl nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG wie auch nach § 42 Ziffer 9 a UWG dar. Sodann führt Rechtsanwalt van Maele aus, dass der Abgemahnte die angesprochenen Verbraucherkreise, die ein derartiges Produkt auf eBay sehen und dementsprechend von dem Abgemahnten erwerben würden massiv darüber, dass diese mit dem Kauf eines solchen Produktes tatsächlich eine Lizenz für das jeweilige Computerprogramm erwerben würden, obwohl dies unzweifelhaft nicht der Fall sei. Nicht zuletzt sei das Verhalten des Abgemahnten auch gemäß § 4 Ziffer 9 a unlauter, da der Abgemahnte  darüber täuschen würde, dass es sich bei dem von ihm verkauften Produkt, welches ausdrücklich mit dem Markenzeichen von Microsoft versehen sei, um ein von Microsoft legitimiertes und damit verkaufsfähiges Produkt handele, obwohl dies eindeutig nicht der Fall sei.

 

Forderung in der Lifestyle Systems 24/7 Abmahnung

 

Der Abgemahnte wird im weiteren Verlauf der Abmahnung von dem Unterzeichner des Schreibens aufgefordert, den Verkauf solcher Produkte mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und bis spätestens zum 17.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben. Ein Muster ist dem Schreiben beigefügt. Sodann wird von dem Abgemahnten eine Auskunft über den Umfang der von dem Abgemahnten erfolgten Verkäufe, der erzielten Verkaufspreise sowie der dadurch erzielten Gewinne verlangt.

 

Rechtsanwalt Marcel van Maele schreibt, dass der Abgemahnte aufgrund seines wettbewerbswidrigen Verhaltens seiner Mandantin gegenüber auch zum Schadensersatz verpflichtet sei. Die exakten Schadensersatzansprüche würden sich naturgemäß allerdings erst dann ermitteln, wenn die geforderten Auskünfte von dem Abgemahnten vollständig vorliegen würden. Aufgrund einer bei dem Unterzeichner vorliegenden eBay-Auswertung und der entsprechenden Kundenbewertungen würde aber bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Abmahnung feststehen, dass der Abgemahnte die beanstandeten Produkte offenbar in großem Umfang vertrieben habe. Der Abmahner biete dem Abgemahnten insoweit an, zur Abgeltung aller der im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000 EUR zu zahlen.

 

Kosten für das Abmahnschreiben von Nediljko Ivanko

 

Es werden Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR gefordert. Der geforderte Betrag in Höhe von 1.973,90 EUR netto setzt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin 1.953,90 EUR und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR zusammen. Darüber hinaus werden Testkaufkosten in Höhe von 49,99 EUR geltend gemacht.

 

Es ergeht der Hinweis, dass sich der in Ansatz gebrachte Gegenstandswert aus dem Umstand rechtfertige, dass der Abmahner mit dem Verkauf von Original-Software jährliche Umsätze im deutlich sechsstelligen Bereich erziele und es sich darüber hinaus bei dem gerügten Wettbewerbsverstoß um einen gravierenden Verstoß handele, mit dem der Abgemahnte einen massive Verbrauchertäuschung begehe. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass derartige ungültige Lizenzen von Microsoft jederzeit gesperrt werden können mit der Folge, dass der Käufer dann für eine völlig nutzlose Lizenz einen nicht unerheblichen Kaufpreis gezahlt habe.

 

Zum Schluss des Abmahnschreibens weist Rechtsanwalt van Maele darauf hin, dass der Verkauf derartiger unautorisierter und damit urheberrechtsverletzender Product-Keys auch nach den einschlägigen Strafvorschriften des UrhG strafbar sei. Seine Mandantin würde insoweit davon absehen, die Angelegenheit auch noch strafrechtlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen, sofern die geforderte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgegeben werde und der Abgemahnte den angebotenen pauschalierten Schadensersatzbetrag bezahlen würde. Anderenfalls müsse der Abgemahnte mit Weiterungen, nicht zuletzt auch durch die Firma Microsoft rechnen.

Abmahnung Lifestyle Systems 24/7, Inhaber Nediljko Ivanko

wegen Abmahnung wegen Verwendung von unautorisierten Microsoft Product-Keys

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.