Gegenstand der Abmahnung

Am 25.11.2015 haben die Fareds Rechtsanwälte, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg im Auftrag der Firma arte fiori e.K., Behzad Azimian eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Dr. Jens Hölscher, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens teilt mit, dass seine Mandantschaft als Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit tätig sei. Auch der Abgemahnte würde über seinen Onlineshop den Kauf von Kosmetikprodukten anbiete und stehe daher zu der Abmahnerin im Wettbewerb gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

Grund der Abmahnung der arte fiori e.K.

 

Nunmehr habe die arte fiori® eK festgestellt, dass der Abgemahnte mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung in seinem Onlineshop gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen würde.

 

Es heißt in der Abmahnung, dass der Abgemahnte den Verbraucher hinsichtlich des Bestehens seiner Widerrufsmöglichkeiten nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufkläre, sondern auf eine Widerrufsmöglichkeit hinweisen würde, die so nicht gegeben sei und einer alten Gesetzeslage entsprechen würde, die nicht im Einklang mit derzeitigen sei.

 

Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist weise der Abgemahnte auf § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB sowie Art. 246 EGBGB hin, wonach die Frist für den Widerruf unter anderem erst mit Erhalt der diesbezüglichen Belehrung zu laufen beginne. Dies sei falsch, denn das Gesetz stelle den Beginn der Widerrufsfrist nur noch in Zusammenhang mit dem Erhalt der Ware, so die Rechtsanwälte Fareds.

 

Dem Käufer werde mitgeteilt, dass dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen habe. Dies stehe jedoch nicht im Einklang mit der Gesetzeslage, wonach klar definiert sein müsse, ob der Käufer oder der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehme.

 

Weiter wird moniert, dass der Abgemahnte in seiner Widerrufserklärung darauf hinweise, dass bei einem Warenwert bis zum EUR 40,00 immer der Käufer die Kosten für eine etwaige Rücksendung zu übernehmen habe. Diese Aussage sei falsch, denn entweder habe der Verkäufer oder der Käufer die vollen Rücksendekosten zu tragen, unabhängig vom Warenwert.

 

Was tun bei einer arte fiori e.K. Abmahnung

 

Obige Ausführungen seien als Verstoß gegen das BGB und gegen das UWG zu werten. Die Fareds Rechtsanwälte weisen im Auftrag der arte fiori® eK darauf hin, dass der Abgemahnte auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmj.de ein Muster einer korrekten Formulierung einer Widerrufsbelehrung finden würde.

 

Die festgestellten Verstöße würden ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG begründen. Weiterhin liegen ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vor, da der Abgemahnte den Verbraucher mit seinen derzeitigen Angaben über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts täusche.

 

Die Rechtsanwälte Fareds führen aus, dass ihre Mandantschaft nicht bereit sei, ein widriges Verhalten eines Wettbewerbers zu tolerieren. Daher haben sie den Abgemahnten im Namen der arte fiori® eK aufzufordern, es gemäß § 8 Abs. 1 UWG zu unterlassen, in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass der Lauf der Widerrufsfrist mit Zeitpunkt beginne, zu dem gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB die Widerrufsbelehrung vorliege, der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen habe und der Käufer bei einem Warenwert von bis zu EUR 40,00 die Rücksendekosten zu tragen habe.

 

Die geforderte Unterlassungserklärung

 

Um eine Wiederholungsgefahr der begangenen Verstöße auch für die Zukunft auszuschließen, sei der Abgemahnte verpflichtet, eine hierfür ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese soll bis zum 07.12.2015 12:00 Uhr bei den Fareds Rechtsanwälten eingehen.

Abmahnung arte fiori® eK

wegen falscher Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Fareds

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.