Gegenstand der Abmahnung

Am 26.6.2019 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Sebastian Eble. Hintergrund sei eine Markenverletzung der Marke „MO“.

 

Markenrechtsverletzung Marke „MO“ führt zu FAST Fashion Brands GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Sebastian Eble führt aus, dass seine Mandantin auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken und Accessoires tätig sei. Die Bekleidungsstücke der Abmahnerin würden u.a. unter den Zeichen „myMO“ und „MO“ angeboten und vertrieben. 

 

Die Bezeichnung „MO“ genieße hierbei umfassenden markenrechtlichen Schutz zugunsten der FAST Fashion Brands GmbH aufgrund einer mit Priorität vom 6. Juli 1999 beanspruchenden DE-Marke 399 39 194 „MO“. Die Marke beasnspruche u.a. Schutz für Bekleidungstücke in Klasse 25 und werde seit Jahren umfangreich für die beanspruchte Waren benutzt. Es werde ferner auf die hier maßgebliche DE-Marke 30 2017 033 994 „MO“, verwiesen, die Schutz für u.a. Webstoffe und Haushaltswaren in Klasse 24 beanspruche. Diese Marke unterliege noch nicht dem Benutzungszwang.

 

Dem Abgemahnten wird nun mit der mir vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, über seinen gewerblichen Onlineshop Kissenbezüge unter dem Zeichen „MO“ zu bewerben, anzubieten und zu vertreiben. Die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner weisen darauf hin, dass die Abmahnerin einen Testkauf zu Beweiszwecken durchgeführt habe.

 

Er werde nunmehr aufgefordert, das Bewerben, Anbieten und Vertreiben von Kissenbezügen unter dem Zeichen „MO“ ohne Zustimmung der Abmahnerin unverzüglich einzustellen und bis spätestens zum 4. Juli 2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 € geltend gemacht.

Abmahnung FAST Fashion Brands GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „MO“

vertreten durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Stand: 06/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.