Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing, Isartorplatz 8, 80331 München vor, die diese im Auftrag der FC Bayern München AG am 12.6.2017 ausgesprochen haben. Hintergrund sei der Verkauf nicht lizensierter Artikel bei eBay-Auktionen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Henry Lauf.

 

Markenrechtsverletzung Marke „FC Bayern München“ als Abmahngrund

Dieser führt aus, dass seine Mandantin bekanntlich den erfolgreichsten Fußballverein der Bundesliga stelle. Sie sei unter anderem Inhaberin verschiedener europäischer Marken, z.B. der Unionsmarke Nr. 002808145, Wort-/Bildmarke bestehend aus dem Vereinsemblem und dem Schriftzug „FC BAYERN MÜNCHEN“ mit einer Priorität vom 8.8.2002 und Unionsmarke Nr. 004905949, Wortmarke bestehend aus dem Zeichen „FC BAYERN“ mit einer Priorität vom 17.3.1997.

 

Die Marke „FY BAYERN MÜNCHEN“ bzw. „FC BAYERN“ sowie das Vereinsemblem würden weltweit einen hohen Bekanntheitsgrad genießen, was zu einer starken Verkehrsdurchsetzung geführt habe. Die Bekanntheit der Marke „FC BAYERN MÜNCHEN“ bzw. „FC BAYERN“ sowie des Vereinsemblems und des daraus resultierenden erweiterten Schutzumfangs seien bereits mehrfach gerichtlich festgestellt worden, so die Kanzlei Taylor Wessing.

 

Weiter heißt es in der mir vorliegenden Abmahnung, dass die FC Bayern München AG habe nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Abgemahnte über das Internetauktionshaus eBay nicht lizenzierte Artikel, nämlich ein Trikot und Shorts mit den geschützten Marken seiner Mandantin. Die Rechtsanwälte Taylor Wessing hätten deshalb das Angebot des Empfängers des Abmahnschreibens bei eBay sperren lassen, wovon dieser bereits unterrichtet worden sei.

 

Der Handel mit gefälschten Produkten, die mit den oben genannten Marken ihrer Mandantin gekennzeichnet seien, würde die Ausschließlichkeitsrechte der Abmahnerin verletzen.

 

Der Abgemahnte werde um Verständnis gebeten, dass die Abmahnerin konsequent gegen den Handel mit gefälschten Produkten vorgehe.

 

Es solle dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben werden darzulegen, weshalb er sich berechtigt sehe, unlizenzierte bzw. gefälschte Artikel, die mit den Marken der FC Bayern München AG versehen seien, anzubieten. Sofern er eine Berechtigung nicht darlegen könne, würden die Bevollmächtigten darauf hinweisen, dass er durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gemäß dem beigefügten Entwurf die Angelegenheit bereinigen könne. Der Abgemahnte werde gebeten, bis zum 22.6.2017 entweder seine Berechtigung darzulegen oder die beiliegende Unterlassungserklärung zurückzusenden.

Abmahnung FC Bayern München AG

wegen Verkauf gefälschter Trikots

vertreten durch Rechtsanwälte Taylor Wessing

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.