FC Bayern München AG Abmahnung vom

 

  • 24.08.2022 – Ticketverkauf über eBay-Kleinanzeigen, Frist zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 07.09.2022, 18:00 Uhr, pauschaler Schadensersatzbetrag iHv. 400 EUR, Zahlungsfrist 07.09.2022

 

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 31.03.2022 haben die Rechtsanwälte Lentze Stopper im Auftrag der FC Bayern München AG eine Abmahnung ausgesprochen. Es geht um Tickets für Spiele des FC Bayern München, die über eBay-Kleinanzeigen angeboten wurden. Der Verkauf der Tickets über eBay-Kleinanzeigen entspricht nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Tageskarten bzw. für den Erwerb und die Nutzung der Dauerkarte der FC Bayern München AG.

 

Gegenstand der Abmahnung ist daher der mit gesicherten Beweismitteln belegbare Vorwurf, dass der Abgemahnte ein Ticket des FC Bayern München für deren Spiel gegen Union Berlin über die nicht autorisierte Schwarzmarktplattform eBay Kleinanzeigen mit der Artikelnummer XXXX eingestellt und/oder verkauft und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen verletzt wurden:

 

– Keine Abbildung der ATGB
– Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay Kleinanzeigen

 

Aufgrund der Rechtsverletzungen, die der Abgemahnte wegen seiner Ticket-Angebote auf eBay Kleinanzeigen begangen habe, habe die FC Bayern München AG gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung, Zahlung einer Vertragsstrafe.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 15.04.2022, 18:00 Uhr gefordert.

 

Pauschale Schadensersatzforderung: 300,00 EUR

 

Zahlungsfrist: 15.04.2022

Abmahnung FC Bayern München AG

 

wegen Ticketverkauf über eBay-Kleinanzeigen

 

vertreten durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

 

Stand: 03/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.