Gegenstand der Abmahnung
In der mir vorliegenden Abmahnung der Felloase GmbH vom 21.08.2020, vertreten durch die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Maxim-Gorki-Str. 10, 06114 Halle (Saale) , geht es um mehrere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht:
- Unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten „risikofreier Kauf“ und/oder „Original“
- Fehlender Link zur Online-Streitbeilegungsplattform gemäß der ODR-Verordnung
- Fehlender Hinweis auf gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht
- fehlende Datenschutzerklärung
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlendes Muster-Widerrufsformular
- Fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss
- Fehlender Hinweis auf Vertragstextspeicherung
- Fehlender Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten
- Keine ordnungsgemäße Registrierung nach dem VerpackG
Werbung mit „risikofreier Kauf“
In der Abmahnung wird angegeben, dass der Abgemahnte in einem Wettbewerbsverhältnis zur Felloase GmbH stünde. Gegenstand der Abmahnung ist unter anderem eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es werde bei eBay mit der Aussage „Risikofreier Kauf“ geworben. Dies stelle eine unzulässige und unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten und mithin eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Diese Angabe vermittle den unzutreffenden Eindruck, dass der Kauf bei ihm, im Vergleich zu anderen Anbietern, besonders risikoarm sei. Neben der Lieferung werde auch eine Abholung der Ware im Lager angeboten. Mit der Aussage „risikofreier Kauf“ würde suggeriert werden, dass der Onlinehandel grundsätzlich riskant sei und der Käufer einem Betrugsrisiko ausgesetzt sei. Dies verstoße gegen §§ 5 Abs. 1, 3 UWG.
Werbung mit original Hinweisen
Ebenfalls abgemahnt wird die Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Bezug auf den Gebrauch des Wortes „Original“. Der Abgemahnte suggeriere durch die Produktbeschreibung „Original“, dass im Onlinehandel vermehrt Plagiate und andere Fälschungen angeboten würden, jedoch man bei ihm Originalprodukte erwerben könne. Auch diese Werbung verstoße gegen §§ 5 Abs. 1,3 UWG.
Link zur OS-Plattform
Zusätzlich wird abgemahnt, dass der Link zur Online-Streitbeilegungsplattform fehle. Als niedergelassener Unternehmer in der EU, der im Internet Kaufverträge eingehe, sei er gemäß Art 14. Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013, verpflichtet einen anklickbaren Hyperlink zu der eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS Plattform) für den Verbraucher leicht zugänglich einzustellen.
Weitere Abmahngründe
Der Abgemahnte solle den Verbraucher entgegen Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB nicht ordnungsgemäß über das Bestehen einer gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren informieren. Diese Verletzung der Informationspflicht stelle einen Wettbewerbsverstoß dar nach der Marktverhaltensregel § 3a UWG.
Auch das Fehlen einer Datenschutzerklärung wird abgemahnt. Der Abgemahnte solle entgegen § 13 Abs. 1 TMG und Art. 13 DSGVO nicht über die Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten informieren.
Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung wird ebenfalls abgemahnt. Der Verbraucher würde vom Abgemahnten entgegen Art. 346a § 1 Abs. 2 EGBGB nicht über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB informieren. Er solle dem Verbraucher kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen entgegen Art. 346a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB. Dies sei nicht ordnungsgemäß. Nach der Vorschrift habe er dem Verbraucher das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, bzw. es so anzugeben, wo es abgerufen werden könne.
Es fehle zudem ein Hinweis auf die technischen Schritte zum Vertragsabschluss. Entgegen Art. 246c Nr. 1 EGBGB werde nicht über die einzelnen technischen Schritte informiert, die zum Vertragsschluss führen würden.
Abgemahnt wird außerdem, dass der Hinweis auf Vertragstextspeicherung fehle. Der Verbraucher würde nicht informiert, ob und gegebenenfalls wie der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob oder gegebenenfalls wie der Verbraucher darauf zugreifen kann. Dies verstoße gegen Art. 246c Nr. 2 EGBGB.
Auch ein Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten fehle. Entgegen Art 246c Nr. 3 EGBGB informiere er nicht darüber, wie Kunden mit den Ihrerseits zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Absendung der Vertragserklärung erkennen und berichtigen können.
Der Abgemahnte sei gem. § 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 VerpackG nicht ordnungsgemäß registriert. Er habe sich einem System i.S.d. § 3 Abs. 16 VerpackG anzuschließen und bei der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ und deren LUCID-Register zu registrieren.
Die Fristen in der Abmahnung
Bis zum 31.08.2020, 17:00 Uhr wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Es wird ebenfalls Auskunft darüber gefordert in welchem Umfang die streitgegenständlichen Handlungen begangen worden seien unter Angabe der Art, des Zeitpunkts bzw. Zeitraums und des Umfangs. Diese Auskünfte sollen auch bis zum 31.08.2020, 17:00 Uhr erteilt werden. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert innerhalb der o.a. Frist das Bestehen auf Schadenersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Abmahnkosten werden noch nicht geltend gemacht.
Abmahner: Felloase GmbH
Vertreter des Abmahners: Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gegenstand der Abmahnung: diverse Wettbewerbsverstöße
Stand: 08/2020
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.