Gegenstand der Abmahnung

Am 02.02.2016 hat die Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH durch die Anwaltskanzlei FHU, bestehend aus den Rechtsanwälten Michael Hübner und Fachanwalt für Familienrecht Hans-Joachim Uetermeyer, Wasserfuhr 1, 32108 Bad Salzuflen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Hübner führt aus, dass die Abmahnerin wie auch der Abgemahnte eine entgeltliche Ferienimmobilienvermietung in Deutschland betreiben würde und Interessierten unter anderem über das Medium Internet auf verschiedenen Portalen anbieten würde. Der Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH sei zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte seine Ferienimmobilie im Internet bewerben würde. Es würde insoweit auf einen der Abmahnung beigefügten Ausdruck der Angebotsseite des Abgemahnten verwiesen werden.

 

Grund der Abmahnung vom Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH

Die dortige Preisaufstellung würde eine Angabe enthalten, mit der die jeweils pauschal für das Objekt anfallende Endreinigungspauschale gesondert aufgeführt sei. Eine Angabe der Übernachtungspreise inkl. Kosten der  Endreinigungspauschale sei nicht vorhanden. Dieses Verhalten stelle eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und würde gegen § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Der Abgemahnte sei gegenüber seinen Mitbewerbern verpflichtet, bei der Angabe von Mietpreisen für Ferienimmobilien Endpreise anzugeben, in welche die von vorneherein festgelegten Kosten für die Endreinigung und/oder Servicepauschale und/oder sonstiger Preisbestandteile – sofern die Inanspruchnahme dieser Leistung nicht ausdrücklich freigestellt sei, wie im Fall des Abgemahnten einbezogen werden müsse.

 

Aufgrund der eindeutigen und ständigen Rechtsprechung stehe seiner Mandantin gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG zustehen, so die FHU Rechtsanwälte weiter. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits haben diese den Abgemahnten nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG deshalb aufzufordern, bis spätestens zum 28.02.2016 die der Abmahnung als Anlage 2 beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rein vorsorglich werde der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass die von diesem geschaffene Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden könne. Rechtsanwalt Hübner führt aus, dass er berechtigt sei, für die Anspruchstellerin zu erklären, dass diese auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gem. § 242 BGB sowie 9 Satz 1 UWG verzichten werde, wenn innerhalb der gesetzten Frist die vorstehend geforderten Erklärungen bei ihm eingegangen seien. Sollte der Abgemahnte die ihm gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen lassen, sei seine Kanzlei beauftragt, umgehend im Rahmen der einstweiligen Verfügung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sei der Abgemahnte verpflichtet, die der Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH entstehenden Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte FHU gem. RVG nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR entstanden seien. Die Kosten summieren sich auf 745,40 EUR netto.

Abmahnung Ferienpark am Glubigsee Betriebsgesellschaft mbH

wegen fehlender Endpreisangabe

vertreten durch Anwaltskanzlei FHU

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.