Gegenstand der Abmahnung
Am 23.11.2015 hat die Firma Floordirekt KG durch Rechtsanwalt Frank H. Stuber, Markicher Straße 14-16, 68229 Mannheim eine Abmahnung aussprechen lassen.
Mit diesem Schreiben teilt der Bevollmächtigte mit, dass seiner Mandatin zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform von Amazon Marketplaces (www.amazon.de) gewerblich Bodenschutzmatten unter der Kennzeichnung „etm“ zum Verkauf anbiete.
Die von dem Abgemahnten angebotenen Bodenschutzmatten würden jedoch nicht von der Floordirekt KG stammen bzw. seien auch nicht durch sie in den Verkehr gebracht worden.
Gegenstand der Abmahnung der Floordirekt KG
Der Abmahner sei Inhaber der Wortmarke „etm“, eingetragen am 27/06/2014 als Europäische Gemeinschaftsmarke unter der Anmeldenummer 012682191 (u.a. für Teppiche, Vorleger und Matten) und sei der europaweit führende Anbieter im Vertrieb von Bodenschutzmatten. Der durch die Marken erlangte Schutz gewähre der Floordirekt KG das ausschließliche Recht zur Kennzeichnung. Die Nutzung der Marke „etm“ für diese Artikel erfolge ohne die Zustimmung des Abmahners rechtswidrig, so Rechtsanwalt Stuber.
Mit dieser Abmahnung soll dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben werden, die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Abmahners zu vermeiden. Dazu müsse sichergestellt werden, dass sich die gerügten Verletzungshandlungen nicht wiederholen. Die aufgrund der stattgefundenen Verletzungshandlung zu vermutende Wiederholungsgefahr könne dabei nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden. Eine solche habe Rechtsanwalt Stuber als Vorschlag formuliert und sie der Abmahnung beigefügt, teilt dieser mit.
Die Einstellung der Rechtsverletzungen und den Eingang der von dem Abgemahnten unterzeichneten Verpflichtungserklärung erwarte er bis spätestens zum 27.11.2015.
Als Verletzer der gewerblichen Schutzrechte der Floordirekt KG habe der Abgemahnte dieser auch die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Frank H. Stuber zu ersetzen, die dieser wie folgt beziffere: 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 50.000 € zzgl. Auslagenpauschale (= 1.531,90 €).
Gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG, § 249 Abs. 1 BGB sowie § 257 BGB i.V. mit den Grundsätzen zur GoA habe der Abgemahnte den Abmahner von der entsprechenden Forderung freizustellen.
Rechtsanwalt Stuber weist darauf hin, dass sollte die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, er seiner Mandantin empfehlen werde, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und dass der schadensersatzrechtliche Befreiungsanspruch von seiner Gebührenforderung nach Fristablauf als Zahlungsanspruch gemäß § 250 Satz 2 BGB geltend gemacht werde.
Abmahnung Floordirekt KG
wegen Verkauf Bodenschutzmatte unter Marke „etm“, obwohl Artikel nicht von Abmahner
vertreten durch Rechtsanwalt Frank H. Stuber
Stand: 11/2015
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.