Gegenstand der Abmahnung

Herr Daniel Hufenbach, Inhaber der Firma Hufenbach Sporthandel, hat eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einem eBay-Verkäufer durch Rechtsanwalt Stefan Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin aussprechen lassen. Rechtsanwalt Stefan Grunow führt in dem Abmahnschreiben aus, dass Herr Daniel Hufenbach einen Sportartikelversand in Berlin vertreibe, in welchem er u.a. online über die Verkaufsplattform eBay verschiedene Produkte aus dem Bereich des Tennissports vertreibe.

 

Der eBay-Verkäufername von Herrn Daniel Hufenbach lautet „racket24de“. Herr Daniel Hufenbach fertige ausschließlich in Eigenarbeit Bilder der angebotenen Artikel ab, welche er sodann gemeinsam mit dem entsprechenden Verkaufsangebot in seinem eBay-Shop veröffentliche, so Rechtsanwalt Stefan Grunow. Der Abmahner habe nunmehr festgestellt, dass der Abgemahnte diverse Bilder für eigene Zwecke, nämlich dem Verkauf von Sportartikeln über die Verkaufsplattform eBay nutze.

 

Grund für die Abmahnung von Daniel Hufenbach Sporthandel

 

Konkret geht es um das Angebot eines Tennisschlägers, der mit Bildmaterial von Herrn Daniel Hufenbach angeboten wurde. Dem Abmahnschreiben wurden Ausdrucke der betreffenden eBay-Angebote als Anlagen beigefügt. Da der Abgemahnte für die Verwendung und Nutzung der Bilder nicht die erforderliche und vorher einzuholende Erlaubnis von Herrn Daniel Hufenbach hatte, hat dieser nunmehr aufgrund des urheberrechtlichen Verstoßes gem. § 97 a UrhG die Abmahnung über Rechtsanwalt Stefan Grunow aussprechen lassen.

 

Es wird in dem Abmahnschreiben genau dargelegt, wann Herr Daniel Hufenbach das Bildmaterial erstellt hat und auch mit welcher Kamera dieses Bildmaterial erstellt wurde. Zur Glaubhaftmachung sind auch Ausdrucke der Originalfotos beigelegt worden. Es folgen weitere allgemeine Rechtsausführungen und schließlich wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und auch Auskunft zu erteilen, sowie Schadensersatz zu bezahlen.

 

Daniel Hufenbach fordert Schadensersatz

 

Pro Bild wird ein Honorar von 150 EUR zu Grunde gelegt, wobei innerhalb der Berechnung am Ende ein Abschlag von 60 % vorgenommen wird. In der vorliegenden Abmahnung geht es um vier Bilder und es wird ein Gesamtbetrag von 240 EUR gefordert sowie Rechtsanwaltsgebühren von insgesamt 147,56 EUR brutto. Die Abmahnung ist relativ umfangreich gestaltet. Sie besteht aus insgesamt 7 Seiten und es sind Seitenausdrucke der streitigen Angebote, Ausdrucke der Originalbilder, eine Vollmacht und ein Formulierungsvorschlag für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

In dieser vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte bei Meidung einer für jeden schuldhaften Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger Herrn Daniel Hufenbach nach billigem Ermessen bestimmt wird, jedoch dabei den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, zu unterlassen, die Bilder des Tennisschlägers, welche sodann abgebildet werden, öffentlich zugänglich zu machen bzw. zugänglich machen zu lassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten.

 

Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

 

NEIN! Die Unterlassungserklärung sieht eine Mindestvertragsstrafe vor. Auch hier sollte die vorformulierte Erklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden. Zudem ist es gerade in Bezug auf Bildmaterial sehr gefährlich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil viele Betroffene nicht wissen, was konkret unter einem öffentlichen Zugänglichmachen zu verstehen ist. So könnte es z.B. passieren, dass wenn Sie die Unterlassungserklärung abgeben und das Bildmaterial z.B. weiterhin durch Eingabe der eBay-Artikelnummer abrufbar ist, im Anschluss eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, weil genau diese Abrufbarkeit ein öffentliches zugänglichmachen darstellt. Daher mein Praxistipp für Sie: Fordern Sie eBay zur Löschung des Bildmaterials auf.

 

In der Unterlassungserklärung sollte daher unbedingt berücksichtigt werden, dass Artikel bei eBay noch für einen gewissen Zeitraum abrufbar sind. Diese abrufbaren jedoch nicht mehr aktiven Angebote, sollten von der Unterlassungserklärung ausgenommen werden. Es empfiehlt sich in jedem Falle, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Formulierung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beauftragen.

Abmahnung Daniel Hufenbach (Hufenbach Sporthandel)

wegen Urheberrechtsverstoß bei Lichtbildverwendung auf eBay

vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.