Gegenstand der Abmahnung

Am 10.02.2016 hat Herr Lorenz Köhler, Inhaber der Firma LK-Com, durch JUS DIREKT Rechtsanwälte, Kronstadter Straße 4, 81677 München eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber aussprechen lassen.

 

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt ist der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dr. Hauke Scheffler. Dieser teilt mit, dass der Abmahner wie auch der Abgemahnte mit Software in dem Internet-Auktionshaus eBay handeln würde. Hierbei würde der Empfänger des Abmahnschreibens den Wettbewerb stören. Von anderen Dingen ganz abgesehen würde dieser den Verbrauchern kein Widerrufsrecht einräumen, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben. So würde der Abgemahnte in einer Auktion über einen Windows 7 Key ausdrücklich ausführen: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“

 

Die Abmahnung der Firma LK-Com, Inhaber Lorenz Köhler

Als Mitbewerber würden der LK-Com, vertreten durch den Inhaber Lorenz Köhler, daher Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zustehen. Er werde daher unter Fristsetzung bis zum 16. Februar 2016 aufgefordert, die anliegende Unterlassungserklärung per E-Mail oder Telefax zurückzusenden, wobei der Eingang per Post 3 Arbeitstage später erwartet werde.

 

Mit der Unterzeichnung dieser vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung solle sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es zu unterlassen dem Verbraucher kein Widerrufsrecht einzuräumen und die für die anwaltliche Tätigkeit entstandenen Kosten zu erstatten.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 5.000 € in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen zu tragen. Die Forderung summiert sich auf 413,90 € netto. Rechtsanwalt Dr. Scheffler lässt den Abgemahnten wissen, dass seine Mandantschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und dass der Gegenstandswert mit 5.000 € für den gewerblichen Rechtsschutz äußerst zurückhaltend bestimmt sei. Für den Fall, dass der Abgemahnte an dieser Rechtsauffassung zweifeln würde, werde ein kürzlich vom LG Hamburg erlassener Beschluss beigefügt.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den vorgenannten Betrag bis zum 16.02.2016 auf das Kanzleikonto einzuzahlen, wobei maßgeblich die Gutschrift auf dem Konto sei.

Abmahnung LK-Com, Inh. Lorenz Köhler

wegen Wettbewerbsverstoß (Ausschluss Widerrufsrecht)

vertreten durch JUS Direkt Rechtsanwälte (Dr. Hauke Scheffler)

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.