Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Gärtner Klapdor, Friedrich-Ebert-Straße 114 A, 47226 Duisburg vor, die diese am 6.7.2018 im Auftrag der Firma Maximum-Trading.EU e.K., Inhaber Oliver Prust, ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Steffen Gärtner. Gegenstand sei ein von dem Abgemahnten begangener Wettbewerbsverstoß, welcher auf einer Verletzung des § 10 Abs. 3 Jugendschutzgesetz beruhen würde.

 

Verkauf von Liquids ohne Altersverifikation führt zu Maximum-Trading.EU e.K. Abmahnung

Der Abmahner habe bei dem Abgemahnten ein Wassermelone-Liquid bestellt und habe dieses per einfacher Postsendung geliefert bekommen.

 

Unter Berücksichtigung des zu beachtenden Jugendschutzgesetzes mit Blick auf den von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel in der seit dem 01.04.2016 geltenden Fassung habe der Abgemahnte den Artikel ohne die sogenannte und vom Gesetzgeber verlangte doppelte Altersverifikation versandt.

 

Angesichts der Tatsache, dass sein Mandant mit dem gleichen Artikel handele, stehe dieser mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwalt Gärtner weiter. Eine völlige Deckungsgleichheit von Kundenstamm und Warenangebot sei dabei nicht zwingend erforderlich.

 

Wegen der insoweit von dem Abgemahnten verwirklichten Rechtsverletzung eben durch de nicht beachtete doppelte Altersverifikation habe der Maximum-Trading.EU e.K., Inhaber Oliver Prust, einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 8 Abs. 1 UWG.

 

Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr werde nach Erstbegehung vermutet und könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

 

Neben dem gem. § 8 Abs. 1 UWG sich ergebenden Unterlassungsanspruch hätte ihr Mandant gem. § 9 Satz 1 UWG ebenfalls einen Anspruch darauf, Schadensersatz geltend zu machen. Es könne nicht geleugnet werden, dass der von dem Abgemahnten erzielte Wettbewerbsvorsprung durch Außerachtlassung der gesetzlich vorgeschriebenen doppelten Altersverifikation, die sich insbesondere durch erhebliche Erhöhung der Versandkosten zum Nachteil der übrigen Mitbewerber und damit auch der Maximum-Trading.EU e.K. auswirke und so der Eintritt der Schadens wahrscheinlich sei.

 

Bis zum 27.7.2018 habe der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Gärtner Klapdor nach einem Gegenstandswert von 40.000 € i.H.v. 1.590,91 € zu zahlen.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde darauf hingewiesen, dass die Bevollmächtigten berechtigt seien, für den Mandanten zu erklären, dass dieser auf die Geltendmachung der Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz verzichten würde, wenn innerhalb der genannten Frist die geforderte Erklärung eingehen würde.

Abmahnung Maximum-Trading.EU e.K., Inhaber Oliver Prust

wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz durch Verkauf von Liquids ohne doppelete Altersverifikation

vertreten durch Gärtner Klapdor Rechtsanwälte

Stand: 07/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.