Gegenstand der Abmahnung

Aktuell liegt mir eine Abmahnung von Frau Zdenka Ünal, Firma ZBS durch Rechtsanwalt Michael Voltz, Antonienstr. 1, 80802 München vom 31.08.2020 vor. Rechtsanwalt Voltz führt an, dass seine Mandantin gewerbsmäßig mit Fahrradzubehör handle. Neben einem stationären Handel biete sie zahlreiche Produkte über das Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform ebay.de an. Zum Sortiment sollen auch Beleuchtungen und Fahrradlampen gehören.

 

Zdenka Ünal Abmahnung 

Frau Zdenka Ünal sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte ebenfalls auf der Verkaufsplattform ebay.de lichttechnische Einrichtungen zur Beleuchtung von Fahrrädern anbiete. Anhand der gemachten und verwendeten Angaben sei ersichtlich, dass diese lichttechnischen Einrichtungen ausdrücklich zur Beleuchtung von Fahrrädern angeboten werden. Die angebotenen Artikel seien aber nicht zugelassen. Die Angebote sollen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verstoßen. Nach § 22a Abs. 1 StVZO müssen bestimmte für die Verkehrssicherheit relevante Fahrzeugteile einer amtlichen Bauart ausgeführt sein. Dazu gehören gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO auch Scheinwerfer, Schlussleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler für Fahrräder (§ 67 Abs. 1-7, Abs. 11 StVZO).

 

Nach § 22a Abs. 1 StVZO dürften bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile, die reihenweise gefertigt werden, zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO nur feilgeboten, veräußert, erworben und verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen nach § 7 FzTV gekennzeichnet seien. Die angebotenen Beleuchtungen des Abgemahnten sollen aus einer reihenweisen Fertigung stammen, jedoch solle laut vorliegenden Informationen keine Bauartgenehmigung erteilt sein. Ein Prüfzeichen nach § 7 FzTV sei nicht vorhanden. Die Fahrradbeleuchtung sei daher nicht verkehrsfähig.

 

Nach der Auffassung des OLG Karlsruhe stelle dies einen Verstoß gegen § 22a Abs. 1, Abs. 2 StVZO nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVG dar, sondern es handele sich zugleich um eine unlautere Handlung nach §§ 3 Abs. 1, 3a UWG, weil sie der Sicherheit und der Gesundheit des Verbrauchers beim Gebrauch der erworbenen Ware und damit dem Schutz seines durch die Marktteilnahme berührten Interesses diene.

 

Da die Mandantin selbst angehalten sei, mit ihrer Bewerbung von Leuchten und Fahrradlampen den Anforderungen der StVZO zu entsprechen, sehe sie sich dazu angehalten den Abgemahnten auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

 

Die Forderungen in der Abmahnung

Rechtsanwalt Voltz fordert daher im Auftrag von Frau Zdenka Ünal aufgrund des vorliegenden Verhaltens eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Nur dies würde eine Wiederholungsgefahr ausschließen. Als Frist zu Abgabe der Erklärung wird der 07.09.2020 genannt.

 

Seiner Mandantin sollen ergänzend auch Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz zustehen, da der Abgemahnte durch die wettbewerbswidrige Bewerbung einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil beim Absatz der Produkte im Verhältnis zu den Produkten seiner Mandantin habe. Der Abgemahnte sei zudem verpflichtet die anwaltlichen Kosten des Schreibens zu erstatten. Nach dem Ermessen des OLG Hamm werde ein Streitwert in Höhe von 20.000 € für angemessen erachtet. Daraus ergeben sich Gebühren in Höhe von 1.142,14 € die bis zum 14.09.2020 vom Abgemahnten zu erstatten seien.

Abmahnung Zdenka Ünal, Firma ZBS

wegen Angebot von Fahrradlampen, die gegen Straßenverkehrszulassungsverordnung verstoßen

vertreten durch Michael Voltz Rechtsanwalt

Stand: 08/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.