Gegenstand der Abmahnung

Am 10.02.2016 hat das Landgericht Berlin, Geschäftsnummer 97 O 12/16, eine einstweilige Verfügung erlassen, die von Herrn Florian Lehmann, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin beantragt wurde. Im Tenor heißt es, dass „im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 3, 3a UWG iVm Art. 246a §§ 4, 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, § 477 BGB, §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet [wird]:

 

1. Der Antragsgegerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer ihrer Komplementärin untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken bei Fernabsatzverträgen mit privaten Endverbrauchern Luxusuhren anzubieten und/oder zu verkaufen und dabei mit Hinweisen auf Garantien zu werben, wenn hierbei nicht vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers

 

a) darauf hingewiesen wird, dass die gesetzlichen Rechte des Käufers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden sowie
b) der Inhalt der Garantie sowie alle wesentlichen Angaben genannt werden, die für die Geltendmachung der Garantie notwendig sind, insbesondere der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes und der Name sowie die Anschrift des Garantiegebers,

 

wie am 15. Dezember 2015 auf der Handelsplattform Amazon – Händlershop „XXX“ – bei dem Artikel „Eterna Herren XXXXX …“ mit den Worten „Garantie: 2 Jahre“ geschehen.

 

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Verfahrenswert wird auf 6.700,00 EUR festgesetzt.“

einstweilige Verfügung Florian Lehmann

wegen fehlerhafter Garantiewerbung bei Amazon

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.