Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Optik im Turm GmbH, vertreten durch Hans-Peter Riddering, durch Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko aus Saarbrücken vom 14.02.2015 vor. Die Optik im Turm GmbH vertreibt nach Ausführungen in der Abmahnung über das Internet neben optischen Produkten unter der Marke „Sparhai“ auch Filtermattensets, wobei sich die Preise aus dem gewerblichen Umfang der Tätigkeit errechnen, insbesondere unter Hinzurechnung der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und unter Inkaufnahme der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

 

Dem Abgemahnten wird nunmehr zur Last gelegt, selbst seit geraumer Zeit gleichartige Produkt über die Verkaufsplattform eBay als Privatverkäufer zu vertreiben, obwohl der Umfang seiner Tätigkeit, verwiesen auf die erhaltenen Bewertungen, als gewerblich einzustufen sei.

 

Optik im Turm GmbH Abmahnung was tun?

 

Allein schon durch die von Steuerbelastung und Gewährleistungsrisiko unbelasteter Preisgestaltung, verschaffe der Abgemahnte sich einen rechtswidrigen Vorteil. Dies müsse die Optik im Turm GmbH sich nicht gefallen lassen. Nach den weiteren Ausführungen in dem Abmahnschreiben sei das Handeln des Abgemahnten unlauter. Er wird aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, Lutfiltermatten im Privatverkauf über eBay anzubieten. Zudem wird die Abgabe einer dem Abmahnschreiben beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 26.02.2015 gefordert.

 

Damit keine Missverständnisse aufkommen, weißt Rechtsanwalt Bienko darauf hin, dass die Optik im Turm GmbH nichts dagegen habe, dass der Abgemahnte offen als gewerblicher Verkäufer auftreten und mit steuerlicher Anmeldung in einem fairen Wettbewerb mit der Abmahnerin eintritt. Wenn die Unterlassungserklärung jedoch nicht rechtzeitig abgegeben wird, habe der Abgemahnte damit zu rechnen, gerichtlich belangt zu werden.

 

Die Kosten dieser Abmahnung werden dem Abgemahnten gesondert mitgeteilt. Weitere Ausführungen über die Kosten und deren Erstattungsverpflichtung werden nicht gemacht.
Abmahnung Optik im Turm GmbH

 

Mit der beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich dazu verpflichten, es zu unterlassen, Filtermatten im Internet auf der Plattform eBay oder auf anderen Plattformen unter Anmeldung als Privatverkäufer anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ab dem 01.03.2015 würde er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € an die Optik im Turm GmbH verpflichten.

 

Die sehr knapp gefasste Abmahnung füllt keine 2 Seiten und außer der vorformulierten Unterlassungserklärung sind keiner Ausdrücke oder ähnliches zu Beweiszwecken beigelegt.

Abmahner: Optik im Turm GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.