Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde nunmehr einer Abmahnung der Frau Natalie Bromberger vom 28.01.2015, ausgesprochen durch Rechtsanwälte Obladen Gaessler, zur Einsichtnahme vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung sei der Umstand, dass der Abgemahnte unter einer in der Abmahnung aufgeführten  URL das Buch „Die anderen Merkmale von Hochbegabung“ für den Abruf durch Dritte zur Verfügung stellt. Frau Natalie Bromberger sei die Autorin dieses Buches und habe dem Abgemahnten zu keinem Zeitpunkt gestattet, das Buch Dritten online zur Verfügung zu stellen. Der Abgemahnte habe dies als PDF zum Abruf (Download) bereit gestellt.

 

Natalie Bromberger Abmahnung was tun?

 

Aufgrund dieser Handlung seien die Urheberrechte der Abmahnerin verletzt worden. Insbesondere stelle dies einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrechts sowie des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung dar. Der Abgemahnt wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 08.02.2015 aufgefordert. Ein Formulierungsvorschlag, welches nach Angaben der Kanzlei Obladen Gaessler nicht über das abgemahnte Verhalten hinausgeht, wird der Abmahnung beigefügt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dem Abgemahnten frei stünde, eine eigene Formulierung zu verwenden, sofern diese dazu geeignet sei, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Zudem müsse der besagte Text selbstverständlich unverzüglich entfernt werden. Frau Natalie Bromberger stünden des weiteren Auskunftsansprüche zu. Es wird innerhalb der gesetzten Frist bis zum 08.02.2015 vom Abgemahnten erwartet, über Herkunft und Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke und sonstigen Erzeugnisse Auskunft zu erteilen. Hier seien konkrete Namen und Anschriften der Bezugsquelle des Textes sowie die Nutzungsdauer zu benennen. Letzteres sei notwendig, um etwaige bestehende Schadensersatzansprüche bestimmbar zu machen.

 

Sodann wird die Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Hierzu wäre der Abgemahnte nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet. Für die Berechnung der Anwaltskosten wurde ein Gegenstandswert von 20.000,00 € zugrunde gelegt. Diese sei nach Ausführungen der Rechtsanwälte Obladen Gaessler angemessen, da es sich um ein 30 Seiten umfassendes Buch handelt, welches auf der Website des Abgemahnten zu gewerblichen Zwecken eingesetzt wurde. Außerdem werde Frau Natalie Bromberger direkt in der Vermarktung des Buches getroffen und eingeschränkt.

 

Es wird daher ein Nettobetrag in Höhe von 984,60 € für de Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Obladen Gaessler berechnet und bis zum 15.02.2015 gefordert.

Abmahner: Natalie Bromberger

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Obladen Gaessler

Stand: 28.01.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.