Gegenstand der Abmahnung

Am 9.4.2020 haben die Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg im Auftrag der freakware GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das mir vorliegende Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Christoph Horbach. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Klemmbaustein-Modellen.

 

freakware GmbH Abmahnung wegen Kennzeichnungsverstößen

Die Rechtsanwälte Blaum Dettmers Rabstein teilen mit, dass die freakware GmbH in großem Umfang mit Klemmbaustein-Modellen handele. Der Abgemahnte handele über seine Internetseite und Amazon ebenfalls mit diesen Waren und sei somit Mitbewerber des Abmahners. Dieser habe im Rahmen eines Testkaufs festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen Klemmbaustein-Modellen jeweils in mehrfacher Hinsicht gegen grundlegende gesetzliche Anforderungen verstoßen. Folgendes wird moniert:

 

  • Keine Herstellerkennzeichnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG
  • Fehlende Gebrauchsanleitung gemäß § 20 Abs. 1 FuAG
  • Fehlende Sicherheitshinweise gemäß § 20 Abs. 1 FuAG
  • Fehlende Warnhinweise gemäß § 11 Spielzeugverordnung
  • Keine Konformitätserklärung nach § 20 Abs. 2 FuAG
  • Kein CE-Kennzeichen nach § 19 FuAG
  • Keine Registrierung nach § 6 Abs. 1 ElektroG
  • Keine Kennzeichnung nach § 9 Abs. 1 ElektroG
  • Keine Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 1 ElektroG
  • Keine Anzeige gemäß § 4 BattG
  • Keine Kennzeichnung nach § 17 Abs. 1 BattG

Aufgrund der genannten Rechtsverstöße handele der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Vor diesem Hintergrund werde ihm untersagt, ab sofort insbesondere das Inverkehrbringen von Klemmbaustein-Modellen, die nicht den genannten gesetzlichen Anforderungen entsprechen würden. Bis zum 16.4.2020 habe er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Außerdem habe er die der freakware GmbH entstandenen Kosten für die Tätigkeit der Blaum Dettmer Rabstein Rechtsanwälte zu erstatten. Nach einem Gegenstandswert von 77.000,00 EUR werden 2.085,95 EUR geltend gemacht. Zahlbar sei der Betrag bis zum 23.4.2020.

Abmahnung freakware GmbH

wegen mangelhafte Herstellerkennzeichnung, fehlende Gebrauchsanleitung  Verstoß gegen BattG u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Blaum Dettmers Rabstein

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.