Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Fred Perry (Holdings) Limited vom 7.11.2019 zur Überprüfung vor, die diese durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel, Widenmayerstraße 23, 80538 München ausgesprochen haben. Hintergrund sei eine Markenrechtsverletzung der Marke „FRED PERRY“. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Ringer.

 

Verkauf von Plagiaten führt zu Fred Perry (Holdings) Limited Abmahnung

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin die Holding-Gesellschaft des bekannten, weltweit tätigen Bekleidungsherstellers Fred Perry sei. Diese habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Shop Bekleidungsstücke vertreiben würde. Über einen Testkauf habe die Fred Perry (Holdings) Limited festgestellt, dass es sich bei einem angebotenen T-Shirt um eine Fälschung handele, die nicht von der Abmahnerin stamme und ohne deren Zustimmung mit ihrer Wortmarke „FRED PERRY“, den Lorbeerkranz-Emblem-Bildmarken sowie den Kombinationszeichen aus Wortmarke und Lorbeerkranz-Emblem versehen worden sei.

 

Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte teilen dem Empfänger des Abmahnschreibens mit, dass die Fred Perry (Holdings) Limited Inhaberin sämtlicher Marken-, Unternehmenskennzeichen- und Namensrechte an dem von ihr bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen bereits seit den 50er Jahren zur Kennzeichnung von insbesondere Bekleidungsstücken verwendeten Bezeichnung „FRED PERRY“. Insbesondere sei sie Inhaberin der am 17.12.2012 angemeldeten und am 14.07.2013 eingetragenen Unionsmarke 11432457, Wortmarke „FRED PERRY“. Das Warenverzeichnis umfasse u.a. Bekleidungsstücke. Name und Marke „FRED PERRY“ würden eine beträchtliche Bekanntheit genießen und einen hervorragenden Ruf haben, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Ringer.

 

Das von dem Abgemahnten angebotene, verkaufte und gelieferte Bekleidungsstück sei mit sämtlichen Marken gekennzeichnet und stelle daher eine identische Verletzung der betreffenden Marken der Fred Perry (Holdings) Limited sowie des Unternehmenskennzeichenrechts „FRED PERRY“ dar (Art. 9 abs. 2 lit. A UMV); § 15 Abs. 2 MarkenG).

 

Aufgrund des Testkaufs müsse die Abmahnerin davon ausgehen, dass auch die weiteren von dem Abgemahnten auf ebay.de angebotenen Fred Perry Artikel Fälschungen seien. Ihr stünden daher an sich Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Kostenerstattungsansprüche im vollen gesetzlichen Umfang zu. Nach Möglichkeit möchte die Abmahnerin jedoch eine rechtliche Auseinandersetzung meiden, so die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel in dem mir vorliegenden Schreiben.

 

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werde dem Empfänger des Abmahnschreibens eine Frist bis zum 14.11.2019 eingeräumt. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Erklärung würde er sich verpflichten, 827,96 € (Rechtsanwaltsgebühren + Testkaufkosten) binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung zu zahlen sowie binnen dieser Frist Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus enthält die Erklärung eine Gerichtsstandvereinbarung.

Abmahnung Fred Perry (Holdings) Limited

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Fred Perry“

vertreten durch Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel

Stand: 11/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.