Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 30.5.2017 hat die Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR, vertreten durch die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leier, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster ausgesprochen. Anlass sei eine von diesen kürzlich im Rahmen der Angebote des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform eBay unter dem von diesen unterhaltenen Account begangenen Urheberrechtsverletzung.

 

AGB-Klau führt zu Abmahnung

 

Der Unterzeichner des Schreibens, Rechtsanwalt Leiers, gleichzeitig Gesellschafter der Rechtsanwaltssozietät, erstelle für dessen Mandanten regelmäßig Rechtstexte, wie bspw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundeninformationen u.a. zur entsprechenden Verwendung für den Fernabsatzhandel auf der Verkaufsplattform eBay. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Rechtstexten habe die Rechtsanwaltssozietät Frönd Nieß Lenzing Leiers inne. Gleichfalls seien die Bevollmächtigten von dem Urheber ermächtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nun hätten die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers die Verwendung von durch den Unterzeichner erstellten Rechtstexten durch den Abgemahnten bei Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay feststellen müssen, ohne dass er hierzu durch diese autorisiert worden seien. Die von dem Abgemahnten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien zwar mit Daten seines Unternehmens versehen worden, würden jedoch 1:1 der vom Unterzeichner seinerzeit konzipierten Version. Screenshots der vorgenannten Angebote seien zu Beweiszwecken gefertigt worden. Da er zu keinem Zeitpunkt Nutzungsrechte erworben habe, erfolge die dortige Nutzung unberechtigt.

 

In dem Abmahnschreiben heißt es weiter, dass die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers gegen den Abgemahnten zunächst Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen habe. Bis zum 13.6.2017 habe er eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Bis zum 20.6.2017 habe der Abgemahnte Auskunft zu erteilen, ob und ggfs. wo diese AGB darüber hinaus eingesetzt oder gar entgeltlich veräußert worden seien.

 

Ferner sei er zum Schadensersatz verpflichtet. Es würden die Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Rechtstexten zu einer Lizenzgebühr von nicht unter 297,50 EUR brutto übertragen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den vorgenannten Betrag bis zum 20.6.2017 auf das Kanzleikonto zu zahlen.

Abmahnung Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR

wegen Urheberrechtsverletzung durch AGB-Verwendung

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.