Gegenstand der Abmahnung

Am 28.04.2016 hat Herr Adam Nawracaj durch die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Mit diesem Schreiben teilen die Bevollmächtigten mit, dass ihre Mandantschaft im Vertrieb u.a. von Autoersatzteilen im Internet tätig sei. Zu dem angesprochenen Kundenkreis würden auch private Endverbraucher gehören.

 

Der Abgemahnte würde über die Verkaufsplattform eBay ebenfalls Waren aus diesem Sortiment an private Endverbraucher zum Verkauf anbieten und stehe somit mit Herrn Adam Nawracaj in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Der Abmahner habe nun im Rahmen von Preisvergleichen feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinem eBay-Angebot wettbewerbswidrig agieren würde.

 

Privater Handel – Gewerblicher Handel

So würde er als vermeintlich privater Anbieter in erheblicher Anzahl neue Produkte aus dem Sortiment Autoersatzteile anbieten. Die von dem Abgemahnten angebotene Produktpalette konzentriere sich dabei ausschließlich auf neue, unbenutzte Scheibenwischer für verschiedene Fahrzeugmodelle, welche er sogar teilweise in mehrfacher Verfügbarkeit vorrätig halten würde, so der unterzeichnende Rechtsanwalt Leiers.

 

Die von dem Abgemahnten vorgehaltene Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ sei dabei allerdings unzutreffend, da seinerseits tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werde.

 

Weiter heißt es sodann in dem Schreiben: Eine gewerbliche Tätigkeit setze ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus. Anhaltspunkte für eine unternehmerische Tätigkeit seien wiederholte, gleichartige Angebote ggf. auch von neuen Gegenständen und häufige Bewertungen (vgl. Köhler/Bornkamm UWG, 29., Auflage, § 2 Rn. 2). Es könne beweissicher festgestellt werden, dass der Abgemahnte Stand 28.04.2016 13 selbständige Angebote über ausschließlich neue Artikel aus dem angesprochenen Sortiment unterhalten würde. Hinzu komme, dass er 30 Bewertungen in den letzten 6 Monaten ausschließlich als Verkäufer erhalten hätte.

 

Der Abgemahnte würde sich als vermeintlich privater Anbieter verschiedenen gesetzlich normierten Informationspflichten im Fernabsatz bewusst entziehen, so z.B. im Hinblick auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers.

 

Der Abgemahnte solle das Verhalten ab sofort unterlassen und bis zum 09.05.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

 

Darüber hinaus werde er aufgefordert, die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 EUR netto zu erstatten (Gegenstandswert 20.000 EUR).

Abmahnung Adam Nawracaj

wegen Privatverkauf eBay

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.