Gegenstand der Abmahnung

Am 25.02.2016 hat die Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michel Hobrecker, Metzstraße 14, 81667 München eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantschaft im Internet unter www.amazon.de sowie im eigenen Online-Shop unter www.schafi-shop.de Babynahrung und sontige Nahrungsmittel vertreiben würde. Da der Abgemahnte über amazon.de gleichartige Produkte vertreiben würde, sei er Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Jüngst habe die Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf amazon.de gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde.

 

Grund für die Abmahnung der Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG

Er würde diverse Produkte aus biologisch ökologischer Landwirtschaft im Sinne der EG-Verordnung, Nr. 834/2007, vom 28.06.2007 vertreiben. Insofern werde auch auf die Produktbezeichnungen verwiesen werden, welchen zahlreich mit „Bio“ beworben werden würden. Zugleich würde der Abgemahnte nicht über eine entsprechende Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügen. Nachdem es sich aber um Bioprodukte handeln würde, welche Art. 1 und 2 der Verordnung unterfallen würden, sei auch eine entsprechende Zertifizierung erforderlich.

 

Durch diesen Rechtsbruch würde er sich einen unlauteren Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffen. Es handele sich bei der EG-Öko-Verordnung auch um eine Marktverhaltensregelung, welche nach § 3 a UWG eine entsprechende Beanstandung und Verfolgung durch Mitbewerber ermöglichen würde.

 

In der Abmahnung zitiert Rechtsanwalt Hobrecker einige Urteile, die dieses untermauern sollen.

 

Weiter heißt es, dass dem Abmahner aufgrund des vorgenannten wettbewerbswidrigen Verhaltens Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, umgehend das beanstandete Verhalten zu unterlassen, es also zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet auf amazon.de Lebensmittel aus ökologisch/biologischer Produktion im Internet anzubieten oder solche Lebensmittel zu bewerben, die unter die Verordnung (EG) Nummer 834/2007 vom 28.06.2007 fallen, soweit er nicht über die Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügen würde.

 

Zugleich werde der Abgemahnte zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr aufgefordert, eine die Verletzungshandlungen in ausreichender Form umfassende und mit ausreichender Vertragsstrafe versehene Unterlassungserklärung zu Händen von Rechtsanwalt Michel Hobrecker bis spätestens zum 03.03.2016 zu übersenden.

 

Zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs sei er zudem verpflichtet, der Fruchtwein GmbH & Co. KG Auskunft über den Umfang der weiteren Verletzungshandlungen zu erteilen. Hierzu werde eine weitere Frist bis zum 10.03.2016 gesetzt, wobei die Auskunft sich jeweils über die Art, den Zeitpunkt sowie den Umfang der jeweiligen Verletzungshandlung zu erstrecken habe.

 

Weiter werde der Abgemahnte aufgefordert, die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 745,40 EUR nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR bis zum 10.03.2016 zu zahlen, da er hierzu nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung und nach § 9 UWG verpflichtet sei.

Abmahnung Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG

wegen Verstoß gegen UWG (Verkauf von Bio-Produkten ohne Zertifizierung bei Öko-Kontrollstelle)

vertreten durch Rechtsanwalt Michel Hobrecker

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.