Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Schreiben von Rechtsanwalt Hendrik Lang, Im Helmerswald 23, 66121 Saarbrücken vor, mit dem dieser Unterlassungsansprüche der Frau Gabriele Lang geltend macht.

 

Nicht nur der Nachname des abmahnenden Rechtsanwaltes und der Auftraggeberin ist identisch, sondern auch deren Anschrift. Ob Frau Gabriele Lang die Ehefrau von Herrn Hendrik Lang ist, oder dessen Schwester, oder Tochter ist mir nicht bekannt.

 

Diese Situation verleiht der ausgesprochenen Abmahnung jedoch gleich von Anfang an einen negativen Beigeschmack. Betroffene denken häufig gleich an Rechtsmissbrauch. Mit derartigen Unterstellungen sollte man jedoch vorsichtig sein. Auch für Familienmitglieder kann und darf ein Rechtsanwalt natürlich tätig werden und Abmahnungen versenden.

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Hintermann bei Strohmanngeschäft

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass aufgrund eines von diesem verfassten Schreibens davon ausgegangen werde, dass er gewerblichen Handel mit Haushaltswaren, Dekorationsartikeln und Textilien betreiben würde und er ab dem 01.07.2016 ein entsprechendes Gewerbe angemeldet habe. In eBay würde der Abgemahnte Waren anbieten, das auf dem Namen seiner Mutter als private Verkäuferin eingetragen sei. Das Vorschieben einer dritten Person als Kontoinhaber stelle ein sog. Strohmanngeschäft dar, bei dem der Strohmann (die Mutter des Abgemahnten) als Verkäufer im eigenen Namen für Rechnung des Hintermannes (der Abgemahnte) Geschäfte tätigen würde. Dies habe zur Folge, dass sowohl der Strohmann als auch der Hintermann als unternehmerisch angesehen werden würden. In der Abmahnung an die Mutter des Abgemahnten habe Rechtsanwalt Lang bereits darauf hingewiesen, dass gemäß der in § 14 BGB geregelten Definition erkennbar sei, dass der Begriff des Unternehmers nicht nur den Gewerbetreibenden (mit oder ohne Gewerbeerlaubnis) umfasse, sondern auch denjenigen, der eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben würde. Dasselbe gelte für die Mutter des Abgemahnten. Beide würden daher unabhängig voneinander auf Unterlassung und Aufwendungsersatz haften. Die gegen seine Mutter ausgesprochene Mutter richte sich daher auch gegen den Abgemahnten.

 

Hintergrund der Abmahnung Gabriele Lang

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, seinen Impressumspflichten nicht nachzukommen. Es würde eine erhebliche Anzahl an Waren über ein privates Account angeboten werden. Es würden weder Namen noch Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Hierin würde ein Verstoß gegen § 5 TMG zu sehen sein. Die Vorschriften des TMG würden nicht nur dem Verbraucherschutz dienen, sondern würden auch Marktverhaltensregeln zum Schutz der übrigen Marktteilnehmer darstellen. Weiter heißt es, dass diese Verletzung eine irreführende Geschäftshandlung gem. §§ 3, 3a, 5a UWG darstelle, so dass Frau Gabriele Lang gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Beseitigung und zukünftige Unterlassung der Störung aus § 8 Abs. 1 UWG und auf Schadensersatz gem. § 9 UWG darstellen würde. Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 03.08.2016 die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 745,40 € netto nach einem Gegenstandswert von 10.000 € zu erstatten sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Gabriele Lang

wegen Verstoß gegen Impressumspflicht

vertreten durch Rechtsanwalt Hendrik Lang

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.