Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 25.7.2017 haben die Rechtsanwälte Gerald Schädlich & Ellen Tenkamp, Bahnstraße 20, 46535 Dinslaken im Auftrag der Galerie Hof-Nr. 3, vertreten durch den Inhaber Harald Rickes, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Gerald Schädlich.
Fehlender Mehrwertsteuerhinweis führt zu Abmahnung
Der Bevollmächtigte des Abmahners teilt mit, dass der Abgemahnte unter seinem eBay-Verkäufernamen auf eBay u.a. Antiquitäten & Kunst, Internationale Antik & Kunst, Asiatika Indien & Himalaya, Entstehungszeiten nach 1945 anbieten würde. Angeboten habe er u.a. eine Skulptur. Bei diesem Angebot sei festgestellt worden, dass die Mehrwertsteuerangabe fehle.
Nach § 1 II Nr. [sic!] Preisangaben VO habe der Abgemahnte dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften mitzuteilen, „dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten“ sei. Diese Angabe sei nach § 1 VI Preisangaben VO „dem Angebote oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen“.
In den Angeboten des Abgemahnten fehle diese Information, die „nah am Preis“ zu erfolgen habe. Gleichzeitig bedeute dies einen Verstoß gegen §§ 3, 5, 5a und 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er verhalte sich also wettbewerbswidrig.
Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch ergebe sich für die Rechtsanwälte Schädlich und Tenkamp aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG.
Die Wiederholungsgefahr werde nur ausgeräumt durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung. Das Gesetz sehe das Abmahnverfahren ausdrücklich vor, so Rechtsanwalt Gerald Schädlich im Auftrag der Galerie Hof-Nr. 3, Inhaber Harald Rickes. Es diene dazu, eine ansonsten notwendige Klage oder einstweilige Verfügung, die mit erheblichen Kosten für den Wettbewerbsstörer verbunden sei, zu vermeiden. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 10.8.2017 gesetzt.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist müsse der Abgemahnte damit rechnen, dass die Rechtsanwälte Schädlich und Tenkamp den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen werden. Ferner habe er die ihrem Mandanten wegen dieser Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 8.000 € berechnet werden und 612,80 € betragen.
Abmahnung Galerie Hof-Nr. 3, Inhaber Harald Rickes
wegen fehlendem Mehrwertsteuerhinweis
vertreten durch Schädlich & Tenkamp Rechtsanwälte
Stand: 07/2017
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.